Diese Regeln gelten an Silvester
Feiern im kleinen Kreis statt großer Party - größtenteils ohne Knaller und Raketen: Coronabedingt wird Silvester in diesem Jahr anders laufen als in früheren Jahren. Wir geben einen Überblick über die aktuell gültigen Regelungen.
Mit wie vielen Personen darf man zusammen feiern?
Anders als an Weihnachten gelten über Silvester wieder strengere Kontaktbeschränkungen. Laut der saarländischen Corona-Verordnung dürfen nur insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis - zuzüglich Kinder bis 14 Jahre - zusammenkommen.
Ansammlungen in der Öffentlichkeit sind an Silvester und Neujahr grundsätzlich untersagt.
Darf an Silvester Feuerwerk gezündet werden?
Im Saarland gilt kein generelles Feuerwerksverbot. Untersagt sind allerdings öffentlich veranstaltete Feuerwerke. Zudem sind die Ortspolizeibehörden per Verordnung ermächtigt, auf belebten Straßen und Plätzen das Zünden von Pyrotechnik zu verbieten. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat für bestimmte - in den früheren Jahren stark frequentierte Bereiche - ein Alkohol- und Feuerwerksverbot erlassen. Es gilt vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 1. Januar 6.00 Uhr am St. Johanner Markt, der Alten Brücke, am Saarbrücker Schloss und in Teilen des Nauwieser Viertels.
In Homburg ist das Abbrennen von Pyrotechnik vom 31. Dezember, 19.00 Uhr, bis zum 1. Januar, 7.00 Uhr, auf folgenden Plätzen untersagt:
- Schlossberg
- Marktplatz
- Ilmenauer Platz
- Christian-Weber-Platz
- Talzentrum mit Uhlandhof
- Gelände der Hohenburg-Schule
- Gelände, Parkplatz und Zufahrt des ehemaligen Hallenbades
- gesamter Bereich Rathaus/Landratsamt
- Parkplatz des ehemaligen Freibades
- Stadtpark
- Klosterruine Wörschweiler
Außerdem ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen in Homburg bis vorerst 10. Januar verboten.
In St. Ingbert, Neunkirchen, Völklingen, St. Wendel, in Mettlach an der Saarschleife und in Saarlouis ist kein explizites Feuerwerksverbot geplant. Jedoch ist der Alkoholkonsum in Teilen der Saarlouiser Innenstadt an Silvester untersagt.
Die Bergehalde Duhamel mit dem Saarpolygon ist nach Angaben der Gemeinde Ensdorf ab Mittwoch, 30. Dezember, 12.00 Uhr, bis Samstag, 2. Januar, 10.00 Uhr, komplett gesperrt.
Verkauf verboten
Zudem gilt in ganz Deutschland ein Verkaufsverbot für Feuerwerk der Klasse F2 - also das übliche Silvesterfeuerwerk. Untersagt ist laut Bundesinnenministerium "das Überlassen", also die tatsächliche Abgabe der Gegenstände an Privatpersonen unabhängig vom Betriebsweg oder Kaufdatum. Das heißt: Auch frühzeitig gekaufte Artikel übers Internet dürfen zum Beispiel nicht mehr ausgeliefert werden.
Nicht betroffen vom Verkaufsverbot sind Kleinstfeuerwerke der Klasse F1, die in der Regel ganzjährig erhältlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Knallerbsen, Partyknaller, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen.
Warnung vor altem oder nicht zertifiziertem Feuerwerk
Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie warnen davor, aufgrund des Verkaufsverbotes auf nicht zertifizierte Pyrotechnik auszuweichen oder veraltete Sprengkörper aus den Vorjahren zu verwenden, um sich keinem unnötigen Risiko für Verletzungen auszusetzen. Schon in normalen Jahren stelle die Silvesternacht die Ärzte in Notaufnahmen vor große Herausforderungen. An keinem anderen Tag verletzten sich so viele Menschen die Hände.
Wie wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert?
Die Polizei will nach eigenen Angaben an den Orten, an denen sich in den Vorjahren viele Leute getroffen haben, präsent sein und dafür sorgen, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
"Die privaten Bereiche werden wir nicht gezielt kontrollieren", sagte Polizeisprecher Stephan Laßotta. Aber natürlich müsse man auch auf eingehende Beschwerden reagieren. "Da kann es sein, dass die Polizei an der Haustür erscheint und überprüft, ob sich zu viele Personen in einer Wohnung oder in einem Haus aufhalten."
Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht im SR Fernsehen am 28.12.2020.