Corona-Rechtsverordnung bis 14. Februar verlängert
Im Saarland wird die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar verlängert. Das hat die saarländische Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die bisherige Rechtsverordnung galt nur noch bis zum Sonntag.
Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Januar auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 14. Februar geeinigt. Weil im Saarland die Verordnungen grundsätzlich nach 14 Tagen auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssen, war die neuerliche Verlängerung im Land nötig geworden.
Kommende Woche, wahrscheinlich am Mittwoch, wollen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung über das weitere Vorgehen beraten. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte zuletzt erklärt, man könne nicht dauerhaft im vollen Lockdown bleiben. Für die kommenden Wochen sei ein Plan mit bundesweit einheitlichen Kriterien nötig, wie man langsam wieder zur Normalität zurückkehren könne.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 02.02.2021 berichtet.