Symbolbild Ordnungsamt (Foto: Pasquale D'Angiolillo)

Schriftliche Quarantäne-Anordnung verspätet

Thomas Gerber   09.04.2020 | 14:48 Uhr

Bei der schriftlichen Anordnung von häuslicher Quarantäne kommt es im Regionalverband Saarbrücken offenbar teilweise zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Dies räumte ein Sprecher der zuständigen Behörde gegenüber dem SR ein. In mindestens einem Fall traf das Schreiben nach Ablauf der Quarantäne-Frist ein.

Zuständig für die schriftliche Anordnung seien gemäß saarländischer Gesetzeslage die Ordnungsämter der Kommunen. Bei der Weitergabe der Anordnungen vom Gesundheitsamt zu den jeweiligen Ordnungsämtern gehe unweigerlich Zeit verloren. Man sei aber bemüht, den Zeitverlust bis zur schriftlichen Mitteilung auf maximal 72 Stunden zu begrenzen. Der Sprecher wies jedoch zugleich darauf hin, dass grundsätzlich die mündliche Anordnung durch das Gesundheitsamt zur Durchführung der Quarantäne verpflichte.

Anordnung nach Quaratäne-Ende

Anlass der SR-Anfrage war der Fall eines Saarbrücker Bürgers. Er hatte Mitte März an einer Hochzeit teilgenommen. Gäste waren später positiv auf Corona getestet worden. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Gesundheitsamt begab sich der Saarbrücker freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne. Diese endete am 28. März. Die schriftliche Anordnung des Ordnungsamt wurde ihm jedoch erst am 7. April - also nach der Quarantäne - zugestellt.

Dieses Schreiben, so der Sprecher des Regionalverbands, sei zwar von seinem Anordnungscharakter her überholt. Der Betroffene könne es aber beispielsweise bei seinem Arbeitgeber für versäumte Arbeitszeiten vorlegen. Aktuell sind allein im Regionalverband Saarbrücken rund 1300 Personen in häuslicher Quarantäne. Hinzu kommen rund 550 Quarantäne Anordnungen für Bewohner von Seniorenheimen im Regionalverband. Die Zahl der positiv getesteten Heimbewohner hat sich von 80 auf über 120 erhöht.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 09.04.2020 berichtet.

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