An einem Arbeitsplatz für Motorklemmen ist ein Mitarbeiter im Rollstuhl mit Montagearbeiten beschäftigt (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Hendrik Schmidt)

Große Lücke bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

  19.04.2023 | 14:53 Uhr

Im Saarland kommt nur rund ein Drittel der Betriebe seiner Pflicht nach, genügend Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Die Quote fällt hier noch schlechter aus als im bundesweiten Durchschnitt.

Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten sind dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Schwerbehinderung zu vergeben. Diesen verpflichtenden Anteil hat im Saarland im Jahr 2021 aber nur gut jedes dritte Unternehmen erreicht. Das zeigen Zahlen der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Agentur für Arbeit. Demnach haben etwa 35 Prozent der sogenannten beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber ihre Pflicht vollständig erfüllt. Fünf Jahre zuvor waren es noch 38 Prozent.

Mehr Betriebe kommen Pflicht gar nicht nach

Darüber hinaus haben rund 37 Prozent der Arbeitgeber zumindest einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt.

Der Anteil der Betriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht gar nicht nachkommen, ist 2021 im Vergleich zu vor fünf Jahren leicht gestiegen: Rund 27 Prozent der Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen beschäftigen gar keine schwerbehinderten Menschen.

Großteil arbeitet in Verarbeitendem Gewerbe

Insgesamt fällt die Quote im Saarland damit schlechter aus als im bundesweiten Durchschnitt. Dort sind es laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit knapp 40 Prozent der Betriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht in vollem Umfang nachkommen.

Ein Großteil der schwerbehinderten Menschen arbeitet im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Handel. Die meisten von ihnen sind nach Angaben der Arbeitsagentur 45 Jahre alt oder älter.

Gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigungspflicht

Dass Arbeitgeber je nach Größe des Betriebs einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen vorhalten muss, ist gesetzlich festgehalten. Demnach müssen Betriebe mit 20 bis 40 Angestellten mindestens eine Person mit Schwerbehinderung einstellen. Bei Betrieben 40 bis 60 Mitarbeitenden müssen es zwei Personen mit Schwerbehinderung sein. Bei größeren Unternehmen müssen auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden.


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