OVG kippt 2G-Regelung im Saar-Einzelhandel
Im saarländischen Einzelhandel gilt vorerst nicht mehr die 2G-Regelung. Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung außer Vollzug gesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag mehrerer Fachmärkte für Elektronikhandel, dem das Gericht stattgegeben hat. Ministerpräsident Hans kündigte Anpassungen an der Rechtsverordnung an.
Mehrere saarländische Fachmärkte für Elektronikartikel hatten nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts einen Eilantrag eingereicht, um die Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel aufzuheben.
Das Gericht gab dem Antrag statt. Damit gilt im saarländischen Einzelhandel vorerst keine 2G-Regelung mehr. Das heißt, auch für Ungeimpfte ist der Zutritt nun wieder erlaubt.
Es gelten nun die selben Regeln wie beispielsweise in Supermärkten, also eine Maskenpflicht.
Waren des täglichen Bedarfs als Maßstab
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die nun gekippte Regelung gegen das "Gebot der Bestimmtheit von Normen" verstoße.
Ursprünglich hatte die Vorschrift nur Ladenlokale ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungsangebot der Deckung des täglichen Bedarfs diene.
Allerdings hätten auch für weitere Ladengeschäfte Ausnahmen gegolten. Es sei jedoch unklar, nach welchen Kriterien die Einzelhandelsbetriebe von der Ausnahmeregelung erfasst würden, bemängelte jetzt das Oberverwaltungsgericht.
Es gebe mehrere Geschäfte, in denen die 2G-Regelung nicht gelten soll, obwohl man dort mit Fug und Recht hinterfragen könne, ob es da noch um täglichen Bedarf gehe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Dabei gehe es etwa um Läden wie Blumengeschäfte, Baumschulen oder auch Baumärkte.
Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, anstelle des Verordnungsgebers eigene Vorgaben festzulegen.
Keine konkrete Regel für Mischbetriebe
Die Verordnung enthalte auch keine Regelung, wie Mischbetriebe einzuordnen seien, so das Gericht. Die konkrete Einordnung obliege den zuständigen Behörden vor Ort. Das führe zu einer uneinheitlichen Vollzugspraxis.
Das Urteil des OVG ist unanfechtbar.
Woolworth ebenfalls erfolgreich
Zuvor war im Saarland auch bereits die Kette Woolworth erfolgreich gegen die an 2G gekoppelten Zutrittsbeschränkungen vorgegangen.
FFP2-Pflicht statt 2G?
"Wir werden jetzt den aktuellen Beschluss des OVG auswerten und dann zeitnah entscheiden, wie die Rechtsverordnung anzupassen ist", sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.
Dabei würden auch die aktuellsten Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung berücksichtigt, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag beraten würden. Eine mögliche Alternative zur 2G-Regelung könne es sein, eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel einzuführen. Das soll im Ministerrat diskutiert werden.
FDP begrüßt Entscheidung
Die FDP im Saarland – in dieser Legislaturperiode außerparlamentarische Opposition – hält die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis für richtig. Er begrüße das Urteil des Gerichts, sagte der Vorsitzende der FDP Saar, Oliver Luksic.
Viele Regeln seien schwer nachvollziehbar. "Ich glaube, wir müssen langsam die Corona-Regeln wieder zurückfahren und kontrolliert ein Stück in die Normalität kommen. Ich glaube, gerade im Einzelhandel mit einer Maskenpflicht ist 2G schwer begründbar," so Luksic.
Keine Überraschung für Einzelhändler
Für den Einzelhandelsverband im Saarland kam die Entscheidung nicht überraschend. Nachdem in Bayern bereits die Entscheidung gefallen sei, habe man darauf gehofft, sagte Hauptgeschäftsführer Fabian Schulz dem SR.
Über dieses Thema haben auch die Hörfunknachrichten am 21.01.2022 berichtet.