AfD-Wahlkreisliste für Saarbrücken zugelassen
Die Wahlkreisliste der AfD für Saarbrücken mit dem früheren Landeschef Dörr an der Spitze ist zur Landtagswahl zugelassen. Die bisherige Liste war vom Landgericht für ungültig erklärt worden.
Die saarländische AfD kann auch ohne Landesliste bei der kommenden Landtagswahl gewählt werden. Heute hat der zuständige Kreiswahlausschuss die Kreisliste mit Ex-Landeschef Josef Dörr auf Platz eins in Saarbrücken zugelassen.
Zwei Listen eingereicht
Vorangegangen waren längere Ausführungen des Gremiums um den Kreiswahlleiter, Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD). Denn eingereicht waren gleich zwei Listen – eine mit dem Ex-Vorstandsmitglied René Selzer, gegen den derzeit ein Parteiausschlussverfahren läuft, auf Platz eins und eine mit Dörr als Spitzenkandidat.
Die war gewählt worden, da das Landgericht die erste Liste wegen Fehlern bei der Wahl für ungültig erklärt hatte – aufgrund der Kürze der Zeit allerdings ohne die parteiinternen Fristen einzuhalten. Da unterdessen aber niemand die erste Liste zurückgezogen hatte, musste der Kreiswahlausschuss heute gleich über zwei Listen entscheiden.
Trotz Fristverletzung zugelassen
Am Ende hat der nun die erste Liste wegen gravierender Mängel – nämlich der Entscheidung des Landgerichts – zurückgewiesen. Die zweite Liste mit Dörr auf Platz eins hingegen hat der Kreiswahlausschuss trotz der Fristverletzung zugelassen. Laut Prüfung sei das kein gravierender Mangel.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 28.01.2021 berichtet.