AfD scheitert mit Klage: Besetzung des Yeboah-U-Ausschusses bleibt
Die AfD-Landtagsfraktion bekommt im Untersuchungsausschuss zu Samuel Yeboah und weiteren ausländerfeindlichen Anschlägen Anfang der 90er Jahre weiterhin kein Stimmrecht. Das hat der saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Die AfD-Fraktion im saarländischen Landtag ist mit ihrer Klage, einen vollen, stimmberechtigten Sitz im Yeboah-Untersuchungsausschuss zu erstreiten, vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert.
Dieser hat am Montag geurteilt: Die Besetzung des Ausschusses verletzt die Rechte der AfD-Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung am parlamentarischen Betrieb nicht. Heißt: Die AfD-Fraktion wird weiterhin nur als beratendes Mitglied im Ausschuss dabei sein und darf nicht mit abstimmen.
Denn der Ausschuss stellt die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen in kleinem Rahmen dar. Weil die AfD-Fraktion mit nur drei Sitzen im Parlament eine sehr kleine Fraktion ist, hat sie laut saarländischem Verfassungsgericht selbst bei der Maximalgröße eines U-Ausschusses mit sieben Personen kein automatisches Recht auf einen ordentlichen Sitz.
Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern
Der im vergangenem Sommer vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss, der den Umgang saarländischer Behörden mit den rassistischen Anschlägen Anfang der 90er Jahre untersuchen soll, besteht aus fünf ständigen Mitgliedern – drei aus der SPD-, zwei aus der CDU-Fraktion.
Die AfD-Fraktion wurde damals nicht bei der Besetzung des Ausschusses berücksichtigt und hatte kurz darauf vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof gegen den Landtag geklagt.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 12.08.2024 berichtet.