AfD scheitert mit Antrag zu finanziellen Zulagen für Landtagsabgeordnete

AfD scheitert mit Antrag zu finanziellen Zulagen für Landtagsabgeordnete

Mit Informationen von Aaron Klein   22.01.2025 | 12:00 Uhr

Der saarländische Landtag hat einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt, der zum Ziel hatte, Zulagenzahlungen an bestimmte Landtagsabgeordnete zu verbieten. Die SPD- und die CDU-Fraktion, die gegen den Entwurf stimmten, argumentierten, der Gesetzentwurf sei falsch begründet.

Die AfD im saarländischen Landtag wollte den Kreis der Abgeordneten, die für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben zusätzliche finanzielle Leistungen erhalten, verkleinern. Ein von ihr erstellter Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Plenum debattiert wurde, sieht vor, dass etwa die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer keine Zulagen mehr von ihrer Fraktion bekommen dürfen. Doch der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

Video [aktueller bericht, 22.01.2025, Länge: 3:12 Min.]
AfD scheitert mit Antrag zu finanziellen Zulagen für Landtagsabgeordnete

Zusatzgeld von der Fraktion

Die Abgeordneten des saarländischen Landtags erhalten ab Februar knapp 7000 Euro im Monat, die Fraktionsvorsitzenden das Doppelte – ohne Unkostenpauschale. Von ihrer Fraktion bekommen die drei stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion aktuell jeweils ein Drittel der Diät zusätzlich, die drei stellvertretenden CDU-Fraktionschefs jeweils ein Viertel. Die parlamentarischen Geschäftsführer von SPD- und CDU-Fraktion bekommen jeweils die Hälfte der Diät zusätzlich.

Insgesamt hat die SPD im Jahr 2023 rund 116.000 Euro Vergütung an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen ausgezahlt, die CDU 96.000 Euro.

AfD hält Regelung für nicht verfassungskonform

Die AfD-Fraktion, die selbst keine Zulagen zahlt, hält diese Regelung für nicht verfassungskonform. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000, das für den Thüringer Landtag festgestellt hat, dass Zusatzzahlungen innerhalb der Fraktionen dort nur für die Vorsitzenden zulässig sind.

SPD und CDU bestreiten Vorwürfe

Das Gericht hat das aber nur für den Thüringer Landtag festgestellt, nicht für den saarländischen. Darauf weist die SPD-Fraktion im Saar-Landtag hin. Die AfD habe das Urteil nicht verstanden und versuche mit Halbwissen zu polarisieren.

Aus der CDU-Fraktion heißt es, der AfD-Entwurf sei ein offensichtlicher Versuch den Landtag zu destabilisieren und ziele auf eine Neid-Debatte. Die AfD habe bundesweit selbst oft genug gezeigt, dass sie in Parlamenten gerne zum Beispiel Angehörige beschäftigen.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 22.01.2025 berichtet.


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