Impfstatus für Janssen-Geimpfte im Saarland geändert
Menschen, die nach einer Erstimpfung mit Janssen von Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, gelten im Saarland nicht mehr als geboostert, sondern nur noch als grundimmunisiert. Das hat für die Betroffenen Auswirkungen bei der 2G- und der 2G-Plus-Regelung.
Im Saarland gelten neue Regeln für Janssen-Geimpfte: Wer nach einer ersten Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt nur noch als grundimmunisiert.
Erst nach einer dritten Impfung nach frühestens drei Monaten gelten diese Personen als geboostert, teilte das Gesundheitsministerium auf SR-Anfrage mit. Bislang wurde bei ihnen bereits die Erstimpfung als vollständig und die Zweitimpfung als Booster gewertet.
Keine Sonderregelung mehr für Johnson & Johnson
Damit fallen die Sonderregelungen für Johnson & Johnson-Erstgeimpfte bei der 2G- und 2G-Plus-Regelung weg. Das Saarland folgt damit einer entsprechenden Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes. Die Ständige Impfkommission und die saarländische Immunologin Martina Sester hatten bereits früher darauf hingewiesen, dass der Impfschutz für Johnson & Johnson-Geimpfte nach einer Zweit-Impfung nicht das Niveau von mRNA-Drittgeimpften erreicht.
Dehoga kritisiert Neuregelung
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisiert die Neuregelung für Johnson&Johnson-Geimpfte. Betroffene bräuchten jetzt ebenfalls einen Coronatest, zum Beispiel fürs Restaurant. Sie alle seien "geboostert eingeschlafen und am nächsten Tag ungeboostert aufgewacht." Der Verband rechnet mit zusätzlichem Kontrollaufwand für Hotel- und Gaststättenbetreiber.
Der Dehoga kritisiert zudem, Hotel- und Gaststättenbetreiber müssten kurzfristige Änderungen auch erst mal überhaupt mitbekommen. Man müsse vor allen Dingen besser kommunizieren, so Hauptgeschäftsführer Frank Hohrath.
Es müssten Regeln geschaffen werden, die kontrollierbar seien. "Wenn ich hier einen Kontrollaufwand betreiben muss, der auch fehleranfällig ist, ist das einfach eine Vorschrift, die so einfach nicht mehr in der Praxis umzusetzen ist", sagte Hohrath dem SR.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 19.01.2022 berichtet.