Frist für den Führerschein-Umtausch endet am 19. Januar
Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen bis 2033 umgetauscht werden. Wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss, ist nach Jahrgängen geregelt. Jetzt sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen Papierführerschein haben, an der Reihe.
Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen Papier-Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar dieses Jahres in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Das gilt nicht nur für PKW-, sondern auch für Motorradführerscheine (Klasse A).
Grund dafür ist, dass Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Die alten Papierführerscheine in grauer oder rosa Farbe sind deshalb künftig nicht mehr EU-konform. Betroffen sind zudem die älteren Modelle der Führerschein-Plastikkarte, wenn sie zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie werden im Ausland unter Umständen nicht mehr anerkannt und müssen daher durch den Kartenführerschein ersetzt werden.
Wer also nach Ablauf der Frist mit einem veralteten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Das sind die Fristen
Der Stufenplan der Bundesregierung sieht vor, dass die Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die in den Jahrgängen 1965 bis 1970 geboren wurden, ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2024 umgetauscht haben müssen. Anschließend folgen die Jahrgänge 1965 bis 1970 und 1971 aufwärts. Für den ersten Geburtsjahrgang von 1953 bis 1958 ist die Frist coronabedingt am 19. Juli vergangenen Jahres abgelaufen.
- Geburt vor 1953: Umtausch verpflichtend bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Bis 19.01.2025
Das gilt jedoch nur für Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgegeben wurden. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999, also den Führerscheinen im Scheckkartenformat, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant.
- Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtausch verpflichtend bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Bis 19.01.2028
- 2008: Bis 19.01.2029
- 2009: Bis 19.01.2030
- 2010: Bis 19.01.2031
- 2011: Bis 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: Bis 19.01.2033
Bis 19. Januar 2033 sollen dann alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. In Deutschland sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen.
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf 25 Euro für den Führerschein. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für ein biometrisches Passfoto. Anders als bisher ist der neue Führerschein nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern läuft nach 15 Jahren ab.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 03.01.2023 berichtet.