Yeboah-Prozess: Nebenkläger sehen Mordanklage bestätigt
Die Nebenklage im Koblenzer Yeboahprozess hält den angeklagten Neonazi Peter S. für weitgehend überführt. Auf einer Pressekonferenz von drei der vier Nebenklagevertreter hieß es, der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts sei klar auf Verurteilungskurs.
Die Nebenkläger im Yeboah-Prozess haben eine klare Haltung: Die Indizien hätten sich im Laufe der Beweisaufnahme bestätigt. So sei die Aussage der Hauptbelastungszeugin, der Peter S. den Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah gestanden haben soll, mehr als überzeugend gewesen.
Zudem habe sich bestätigt, dass es in der damaligen Saarlouiser Neonaziszene ein offenes Geheimnis gewesen sei, dass S. den Brand in der Asylbewerberunterkunft gelegt habe. Für S. als Täter spreche zudem dessen Verhalten nach Wiederaufnahme der Ermittlungen vor drei Jahren.
"Vorurteile“ bei den Beamten
Darüber hinaus habe das erste halbe Jahr im Prozess vor dem Oberlandesgericht belegt, dass die Ermittler 1991 mehr als schlampig gearbeitet hätten. Es seien „Vorurteile“ bei den Beamten offenkundig geworden sowie eine Tendenz, die Bewohner der Asylbewerberunterkunft für die Brandstiftung verantwortlich zu machen. Die Existenz einer organisierten Neonaziszene habe man geleugnet und die Aussagen der Neonazis in ihren Vernehmungen nicht hinterfragt.
Die drei Nebenklagevertreter rechnen nicht mit einem schnellen Ende des Prozesses. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Angeklagte auf den vom Gericht vorgeschlagenen Deal eingeht und ein Geständnis ablegt. Dies würde der bisherigen Strategie seiner Verteidiger widersprechen.
Fortsetzung am 8. Mai
Der Prozess in Koblenz hatte Mitte November begonnen und soll am 8. Mai mit dem 24. Verhandlungstag fortgesetzt werden. Dem Saarlouiser Peter S. wird vorgeworfen, 1991 den ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah bei einem Brandanschlag ermordet zu haben.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.04.2023 berichtet.