Kronzeugin im Yeboah-Prozess belastet Angeklagten erneut
Die Hauptbelastungszeugin im Yeboah-Prozess ist am Montag erneut vernommen worden. Die Frau hatte das Ermittlungsverfahren zu dem tödlichen Brandanschlag auf eine Saarlouiser Asylbewerberunterkunft nach über 30 Jahren wieder ins Rollen gebracht. Wegen der Bedeutung ihrer Angaben wurde die Frau nach ihrer Aussage vom Koblenzer Staatsschutzsenat vereidigt.
Nach dreiwöchiger krankheitsbedingter Unterbrechung ist der Yeboah-Prozess am Montag vor dem Oberlandesgericht Koblenz fortgesetzt worden. Dabei stand die weitere Vernehmung der Hauptbelastungszeugin im Mittelpunkt. Die Verteidigung des Angeklagten Peter S. hatte am letzten Prozesstag Ende Januar einen umfangreichen Fragenkatalog angekündigt.
Etwa drei Stunden lang nahmen die Verteidiger die 51 Jahre alte Erzieherin aus dem Raum Saarlouis ins Kreuzverhör – die aber blieb bei ihrer Aussage, wonach S. ihr bei einem Grillfest im Jahr 2007 gestanden habe, den Anschlag verübt zu haben und nie erwischt worden zu sein. Der Angeklagte bestreitet dies. Bei einer nachgewiesenen Falschaussage muss die Hauptbelastungszeugin mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.
Kronzeugin will auf Belohnung verzichten
Die Nebenklage sprach von einer beeindruckenden und in sich schlüssigen Aussage, wobei sich die Zeugin auch mit ihrer eigenen Vergangenheit und ihren Beziehungen zu Neonazis auseinandergesetzt habe. Dass sie die Strafanzeige erst zwölf Jahre später gestellt hat, begründete sie damit, erst dann erfahren zu haben, dass bei dem Brandanschlag ein Mensch – Samuel Yeboah – gestorben sei. Die Verteidigung hält dies für wenig glaubwürdig.
Weiter sagte die 51-Jährige aus, dass sie auf die Belohnung für ihre Hinweise verzichten wolle. Die damals ausgelobten 20.000 D-Mark sollten stattdessen lieber den Hinterbliebenen des Anschlags zugute kommen.
Ex-Lebensgefährte der Kronzeugin bestätigt Version des Angeklagten
Der ehemalige Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin sagte am Montag ebenso aus. Er stellte sich auf die Seite von Peter S. – demnach soll dieser bei der Grillparty vielmehr bestritten haben, das Feuer gelegt zu haben. Zuvor sei es zu Sticheleien mehrerer geladener Gäste gekommen. Gleichwohl erklärte der ehemalige Lebensgefährte, dass es in der Saarlouiser Neonazi-Szene ein offenes Geheimnis gewesen sei, dass S. der Täter des Brandanschlags sei.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll der Gastgeber des Grillabends vernommen werden.
Prozess wegen Erkrankung ins Stocken geraten
Der Prozess in Koblenz läuft bereits seit Mitte November. Er war zuletzt ins Stocken geraten, da der Vorsitzende Richter an Corona erkrankt war.
Die Staatsanwaltschaft wirft S. Mord und versuchten Mord aus rassistischen Motiven vor. Bei dem Brand in der Asylbewerberunterkunft war der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah im September 1991 ums Leben gekommen. Zwei Bewohner wurden verletzt. Sie zogen sich bei Sprüngen aus dem Fenster Knochenbrüche zu.
Rückblick:
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 27.02.2023 berichtet