Martin Welker (Foto: IMAGO / Jan Huebner)

Welker wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt

mit Informationen von Thomas Gerber   02.12.2022 | 13:39 Uhr

Der freigestellte Geschäftsführer der Saarbrücker Wirtschaftsförderungsgesellschaft GIU, Martin Welker, ist rechtskräftig wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Welker hat nach Auskunft des Amtsgerichts Neunkirchen in der vergangenen Nacht seinen Einspruch gegen einen zuvor erlassenen Strafbefehl zurückgezogen.

Mit Welkers Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl wird die darin verhängte Geldstrafe über 60 Tagessätze à 100 Euro rechtskräftig. Die für heute angesetzte mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde abgesagt. 

Kein Schuldeingeständnis

In einem von ihm selbst öffentlich gemachten Anschreiben an das Amtsgericht betone Welker, dass mit der Rücknahme seines Einspruchs kein Schuldeingeständnis verbunden sei. Es seien rein verfahrenstechnische und wirtschaftliche Gründe, die ihn zu diesem Schritt veranlasst hätten.

Nachdem ihn der Direktor des Gerichts telefonisch darüber informiert habe, dass sich zahlreiche Medienvertreter angesagt hätten, fürchtete Welker einen Medienrummel. Dies wolle er sich und vor allem seiner Kronzeugin ersparen. Die selbstmordgefährdete Mandantin, die ihm vor rund zehn Jahren den Trommelrevolver zur Verwahrung überlassen habe, sei inzwischen eine betagte Dame.

Welker hätte bei einer erneuten Verurteilung möglicherweise ein höherer Tagessatz als 100 Euro gedroht, da inzwischen öffentlich bekannt geworden ist, dass er jüngst Honorarnachzahlungen von der GIU in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro erhalten hat. Die verhängte Geldstrafe wäre also vermutlich deutlich höher ausgefallen.

Welker: Waffe einer Mandantin verwahrt

Der derzeit freigestellte Geschäftsführer der GIU hatte in einer Stellungnahme an den Aufsichtsrat erklärt, dass er die Waffe vor circa zehn Jahren von seiner Mandantin erhalten habe. Er habe die Waffe für sie lediglich in seinem Tresor verwahrt. Dort sei sie dann in Vergessenheit geraten.

Da Welker aber über keine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügt, ist allein dieses Verwahren bereits strafbar.

Die Waffe war im vergangenen Jahr bei einer Hausdurchsuchung in Welkers Neunkircher Anwaltskanzlei in einem Safe entdeckt worden. Dabei handelte es sich offenbar um die Durchsuchungsaktion, bei der auch 389.000 Euro in bar sichergestellt werden konnten. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Welker wegen des Verdachts der Korruption und illegaler Preisabsprachen in Zusammenhang mit dem Umbau des Saarbrücker Ludwigsparks.

Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 02.12.2022.


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