Möglicherweise Fehler der Staatsanwaltschaft
Im mutmaßlichen Missbrauchsskandal an der Homburger Kinderpsychiatrie hätte die Staatsanwaltschaft möglicherweise schon deutlich früher wichtige Hinweise auf den mutmaßlichen Täter finden können. So wurden erste Ermittlungen wegen eines Facebookchats des Arztes mit einem Patienten 2014 eingestellt.
Aus Sicht eines Experten für Sexualstraftrecht hätte die Behörde intensiver prüfen sollen, ob der Chat als strafbare Anmache mit sexuellen Absichten, sogenanntes Cybergrooming, zu werten ist.
Matthias S. wurde Ende 2014 wegen des Verdachts des Missbrauchs von Kindern bei Untersuchungen gefeuert, zugleich wurde erneut gegen ihn ermittelt. Wegen des Facebook-Chats war er bereits 2013 angezeigt worden.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht vom 04.02.2021 berichtet.