Justizia (Foto: Pixabay/Dieter_G)

Nach Totschlag in Schmelz: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Täter

mit Informationen von Thomas Gerber   02.05.2023 | 16:10 Uhr

Das Landgericht hat einen Mann, der im Oktober 2022 in Schmelz seine Lebensgefährtin erwürgt hatte, zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig, ordnete jedoch seine weitere Unterbringung in der Merziger Forensik an. Von dem 43-Jährigen gehe nach wie vor eine Gefahr aus.

Für alle Prozessbeteiligten stand fest: Zur Tatzeit war der 43-Jährige nicht voll schuldfähig. Als er seine Lebensgefährtin in der Nacht zum 2. Oktober tötete, sei sein Tun von wahnhaften Gedanken gesteuert gewesen. Für die Gutachterin ein klassischer Fall eines Verarmungswahns in Folge einer schweren Depression.

Am Vortag hatte der Beschuldigte nämlich in zwei Sparkassenfilialen versucht, Auszüge über sein mit 113.000 Euro gefülltes Konto auszudrucken. Als dies misslang, ergriff ihn der Gedanke, seine Lebensgefährtin habe mit dem angeblichen Verschwinden des Geldes etwas zu tun.

Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe nach Totschlag
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 02.05.2023, Länge: 00:45 Min.]
Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe nach Totschlag

43-Jähriger räumte die Tat ein

Von diesem Gedanken war er nicht abzubringen. In der Nacht hat er die 34-Jährige zu Boden geschubst, anschließend erwürgt oder erdrosselt. Der 43-Jährige konnte sich an die Geschehnisse nicht mehr erinnern, räumte die Tat aber ein.

15 Jahre lang hatten er und seine Freundin eine harmonische Beziehung geführt – bis er im August an einer Depression erkrankte. Ein Facharzttermin ließ auf sich warten.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 02.05.2023 berichtet.


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