Verkaufsoffener Sonntag durch Ausnahme im Gesetz am 1. Dezember
Laut saarländischem Ladenöffnungsgesetz darf es vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr geben, allerdings keinen davon an den Adventssonntagen - eigentlich. In diesem Jahr greift aber eine Ausnahme, weil der erste Adventssonntag in den Dezember fällt.
Geschenkestress, Weihnachtseinkäufe oder einfach nur die Stadt bummeln - in diesem Jahr ist das sogar an einem Dezembersonntag möglich, dem ersten Advent. Dabei steht im Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes, dass die vier möglichen verkaufsoffenen Sonntage im Jahr gerade nicht im Dezember stattfinden dürfen.
In diesem Jahr greift eine Ausnahme
Wie der Saarländische Städte- und Gemeindetag auf SR-Anfrage mitteilt, gibt es in diesem Jahr aber eine Ausnahme. Die kommt nur dann zum Tragen, wenn der erste Advent in den Dezember fällt - und das ist am kommenden Sonntag der Fall.
Aktionstag des Handels konzentriert sich auf 1. Dezember
Weitere verkaufsoffene Sonntage seien aufgrund der rechtlichen Regelung aber nach wie vor nicht möglich, weshalb sich am 1. Dezember die Ladentüren nicht nur in Saarbrücken, sondern auch in Neunkirchen, Saarlouis, Homburg und weiteren saarländischen Städten öffnen werden.