Schriftliche Abschlussprüfung in der Pflege im Saarland abgesagt

Schriftliche Abschlussprüfung in der Pflege im Saarland abgesagt

  06.07.2024 | 08:40 Uhr

Der dritte Prüfungstag beim schriftlichen Pflege-Examen im Saarland ist abgesagt worden. Hintergrund ist die Herausgabe von Teilen der Prüfung durch eine Lehrkraft. Die Wiederholungstermine stehen aber bereits fest. Für die Lehrkraft gibt es bereits erste Konsequenzen.

Saarländische Auszubildende in der Pflege müssen sich nun doch etwas länger gedulden, bis sie ihren Abschluss in der Tasche haben werden. Denn der dritte Tag der theoretischen Abschlussprüfungen wurde kurzfristig abgesagt.

Lehrkraft gibt Prüfungsaufgaben vorher zur Übung raus

Hintergrund ist nach Angaben des saarländischen Sozialministeriums ein Vorfall, bei dem eine Lehrkraft an einer Pflegeschule bereits im Vorfeld relevante Prüfungsaufgaben herausgab, damit sich die Auszubildenden vorbereiten konnten. Die Lehrperson ist Mitglied im Prüfungsausschuss.

Das Sozialministerium stellte fest, dass die Prüfungsaufgaben auch beim schriftlichen Examen abgefragt werden sollten. Daher wurde aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Auszubildenden im Saarland der dritte Prüfungstag abgesagt.

Zudem gebe es Hinweise darauf, dass einige bereits bekannte Fragen auch an den zwei vorherigen Prüfungstagen thematisiert worden sind. Daher müsse das Examen wiederholt werden.

Video [aktueller bericht, 08.07.2024, Länge: 3:03 Min.]
Nachholtermin für Prüfungen der saarländischen Pflegeschüler

Wiederholung im Juli und August

Ein Wiederholungstermin ist laut Ministerium vom 23. bis zum 25. Juli. Alternativ soll es in Einzelfällen auch eine Nachholprüfung vom 27. bis zum 29. August 2024 geben, etwa wenn eine Urlaubsreise bereits gebucht wurde und nicht mehr storniert werden kann.

Ziel sei es, die Prüfungen so schnell wie möglich nachzuholen, um den Zeitplan hinsichtlich der mündlichen und praktischen Prüfungen nicht zu gefährden.

Konsequenzen für Lehrkraft

Die Lehrkraft erhält ab sofort keinen Zugang mehr zu Prüfungsunterlagen und wird auch nicht mehr an der Erstellung der Aufgaben beteiligt. Das hat das Landesamt für Soziales auf SR-Anfrage hin mitgeteilt. Nach Abschluss der internen Untersuchung werde man weiterreichende Konsequenzen prüfen.

Außerdem erwarte man, dass die Pflegeschule, bei der die Lehrkraft angestellt ist, disziplinare Maßnahmen für das Fehlverhalten prüft.

Im Saarland legen die Schüler der vierzehn Pflegeschulen ihr theoretisches Examen in einer Zentralprüfungen an drei aufeinander folgenden Tagen ab. Die dabei behandelten Fallbeispiele werden von der AG Prüfungsfragen entwickelt, in die jede Pflegeschule jeweils einen Lehrer entsendet.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.07.2024 berichtet.


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