Angeklagter erscheint nicht zu Revisionsprozess vor Landgericht Saarbrücken

Angeklagter erscheint nicht zu Revisionsprozess in Saarbrücken

Thomas Gerber   24.09.2024 | 18:24 Uhr

Der Revisionsprozess gegen einen Autofahrer, der mehrere Polizeisperren durchbrochen hatte und in erster Instanz wegen versuchten Mordes verurteilt worden war, ist zunächst geplatzt. Der Grund: Von dem Angeklagten fehlte am Dienstag jede Spur.

Der 48 Jahre alte Angeklagte ist zum Prozessauftakt am Dienstagvormittag nicht im Saarbrücker Landgericht erschienen. Auch eine Vorführung des Beschuldigten durch die Polizei scheiterte, da der Mann an seiner Meldeadresse in Kaiserslautern nicht aufzufinden war.

Das Gericht wird nun möglicherweise Haftbefehl gegen ihn erlassen. Der Prozess soll am Freitag fortgesetzt werden – vorausgesetzt, der Angeklagte erscheint im Gericht, ob freiwillig oder in Handschellen.

Von Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der KfZ-Meister war 2021 auf der Grumbachtalbrücke der A6 in Richtung Saarbrücken 40 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen und geblitzt worden. Danach lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Dabei durchbrach er mit seinem PKW zwei Polizeisperren. Ein Polizeibeamter konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Zum Zeitpunkt seiner Amokfahrt hatte er Beschuldigte erhebliche Mengen Kokain konsumiert.

Das Landgericht Saarbrücken hatte ihn Anfang 2023 unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Bundesgerichtshof hob Urteil Ende 2023 auf

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Antrag der Verteidigung aber Ende 2023 aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Der BGH sah insbesondere den Mordvorwurf als nicht belegt an. Wörtlich heißt es in der BGH Entscheidung, "erfahrungsgemäß weichen Polizeibeamte Kraftfahrern aus, die eine Polizeisperre durchbrechen wollen". Täter rechneten im Allgemeinen damit und nähmen "deshalb zwar eine Gefährdung der Polizeibeamten aber nicht deren Tötung (billigend) in Kauf."

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 24.09.2024 berichtet.


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