Der Angeklage mit seinen Rechtsanwälten Guido Britz (l.) und Kai-Daniel Weil (r.) im Gerichtsaal. (Foto: Imago/BckerBredel)

Doch kein Deal im Yeboah-Prozess?

Thomas Gerber   14.04.2023 | 11:31 Uhr

Der am letzten Verhandlungstag Ende März vorgelegte "Deal" im Koblenzer Yeboahprozess droht zu scheitern. Die Anklage fordert offenbar ein höheres Strafmaß. Ein schnelles Prozessende wird dadurch unwahrscheinlicher.

Nach SR-Informationen will der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft die zunächst angedachte Mindeststrafe für den angeklagten Saarlouiser Neonazi Peter S. um ein Jahr auf sechseinhalb Jahre erhöhen. Eine entsprechende Stellungnahme soll dieser Tage den Prozessbeteiligten zugegangen sein.

Die Bundesanwaltschaft und das Oberlandesgericht Koblenz wollten dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren und verwiesen auf den nächsten Prozesstag am kommenden Montag (17. April).

Geständnis wird unwahrscheinlicher

Auch von den Verteidigern von Peter S. war keine Stellungnahme zu bekommen. Sie hatten Bedenkzeit gefordert und wollten zunächst mit ihrem Mandanten über den Deal beraten. Zwar hatte die Verteidigung dabei die Abgabe eines Geständnisses nicht grundsätzlich ausgeschlossen, das jetzt geforderte höhere Strafmaß hat die ursprüngliche Ausgangslage allerdings verändert. Dass Peter S. den Mord tatsächlich einräumt, dürfte unwahrscheinlicher geworden sein.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hatte den Deal Ende März überraschend angeregt. Nach einem mehrstündigen Gespräch aller Prozessbeteiligten hieß es, dass Peter S. im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafe mit einer relativ milden Strafe zwischen fünfeinhalb und sechs Jahren zehn Monaten rechnen könne.

Qualifiziertes Geständnis notwendig

Im Gegenzug müsse er allerdings ein qualifiziertes und kein bloß formelles Geständnis ablegen. Dabei müsse er auch Täterwissen zu dem Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah preisgeben.

S. hatte die Tat bisher stets bestritten. Zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Brands in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft in der Nacht zum 19. September 1991 habe er sich in der Wohnung seiner Mutter aufgehalten und geschlafen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.04.2023 berichtet.


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