Schlussplädoyers im Pathologenprozess gehalten
Im Prozess um einen St. Ingberter Pathologen, der bei sechs Patienten falsche Krebsdiagnosen stellte, sind am Mittwoch die Schlussplädoyers gehalten worden. Die Forderung der Staatsanwaltschaft geht deutlich über die der Verteidigung hinaus.
Im Prozess um falsche Krebsdiagnosen eines Pathologen aus St. Ingbert sind am Mittwoch die Schlussplädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Saarbrücken unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten – unter Berücksichtigung eines vorangegangenen Urteils wegen Bestechung.
Sie sieht es als erwiesen an, dass der Mediziner bei sechs Patienten falsche Diagnosen stellte und dabei auch ihren Tod in Kauf nahm.
Urteil am 14. Juli
Die Verteidigung forderte drei Jahre und drei Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen. Insbesondere der Tod eines Patienten liege in der Verantwortung des Krankenhauses und nicht des Pathologen.
Das Urteil soll am 14. Juli verkündet werden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 06.07.2022 berichtet.