Fünf neue Nebenkläger im Fall Yeboah
Im Prozess um den Mordfall Yeboah sind inzwischen acht Überlebende des Brandanschlages von Saarlouis 1991 als Nebenkläger vor Gericht vertreten. Im Mittelpunkt des elften Prozesstages standen am Montag drei Zeugenbefragungen.
Nach dem Kreislaufkollaps des Angeklagten Peter S. vergangene Woche ist der Prozess um den Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Saarlouis, bei dem 1991 Samuel Yeboah starb, am Montag wie geplant fortgesetzt worden. Die Zahl der Nebenkläger hat sich mit diesem elften Prozesstag auf acht erhöht.
Acht Überlebende als Nebenkläger
Fünf weitere Überlebende des Brandanschlags haben sich beim Oberlandesgericht Koblenz gemeldet. Der Staatsschutzsenat gab ihren Anträgen statt, das Gericht räumte ihnen den Status von „Verletzten eines versuchten Mordes“ ein. Damit können auch sie jetzt in die Beweisaufnahme eingreifen.
Im Mittelpunkt standen am Montag erneut die Geschehnisse aus der Brandnacht. Drei ehemalige Bewohner wurden als Zeugen vernommen. Vor und in dem Gebäude hatten sich nach ihren Aussagen am frühen Morgen des 19. September 1991 schreckliche Szenen abgespielt.
Yeboah rief um Hilfe
Mitbewohner seien aus den Fenstern gesprungen. Aus dem Dachgeschoss, wo Samuel Yeboah seine tödlichen Brandverletzungen erlitt, seien Schreie zu hören gewesen. Yeboah habe auf Ghanaisch um Hilfe gerufen.
Ein Zeuge berichtete zudem von einem Mitbewohner, der etwa zur Tatzeit eine Person in der Nähe des Hotels gesehen habe. Dieser frühere Bewohner lebe inzwischen in Tschechien. Er soll nun als Zeuge geladen werden.
Rassistische Motive
Seit November steht der 51-jährige Peter S. wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, aus rassistischer Gesinnung 1991 den Brandanschlag auf die Unterkunft in Saarlouis verübt zu haben.
Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana war damals nach schwersten Verbrennungen gestorben.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 16.01.2023 berichtet.