Ehefrau von Polizistenmörder drohen zehn Monate Haft auf Bewährung
Nach den Polizistenmorden bei Kusel muss die Ehefrau des Täters, Andreas S., mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach Informationen der Zeitung "Rheinpfalz" wurde Strafbefehl gegen sie erlassen.
Wegen Beihilfe zur Wilderei und Verstößen gegen das Waffengesetz hat das Amtsgericht Kusel auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Strafbefehl gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders Andreas S. erlassen. Zuerst hatte die Zeitung "Rheinpfalz" darüber berichtet. Demnach drohen ihr zehn Monate Haft auf Bewährung.
Freier Zugang zu Waffen seiner Frau
Andreas S. hatte lediglich bis März 2020 einen gültigen Jagdschein. Waffen, die in seinem Besitz waren, hat er deshalb sogenannten Erwerbsberechtigten, beispielsweise anderen Jägern, überlassen müssen. Einen Großteil davon hat er dem Bericht zufolge an seine Frau, die selbst Jägerin war, weitergereicht.
S. hätte dadurch jederzeit freien Zugang zu den Waffen gehabt – so auch zu den beiden Tatwaffen von Kusel, eine doppelläufige Schrotflinte sowie ein Winchester Bergara 308 Jagdgewehr. Sie waren auf S.' Ehefrau registriert. Bei seiner Festnahme Ende Januar 2022 war ein größeres Waffenarsenal sichergestellt worden.
Nach Angaben der "Rheinpfalz" hat das Gericht bereits Ende Februar Strafbefehl gegen die Ehefrau verhängt. Diese kann binnen zwei Wochen Einspruch dagegen einlegen.
S. in Wilderei-Prozess freigesprochen
Ein paar Monate nach seiner Verurteilung wegen zweifachen Mordes saß Andreas S. seit Mitte Februar erneut auf der Anklagebank – wegen eines weiteren Vorwurfs der Jagdwilderei aus dem Jahr 2017. Am Donnerstag hat ihn der Richter freigesprochen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 05.03.2023 berichtet.