Anklage nach mutmaßlichem Polizistenmord
Im Fall der beiden in Kusel getöteten Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft dem 38-jährigen Hauptverdächtigen unter anderem zweifachen Mord vor. Es gibt zudem neue Erkenntnisse zum Tathergang.
Die Ermittlungen nach dem mutmaßlichen Polizistenmord von Kusel Ende Januar sind weitgehend abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern hat Anklage vor dem Schwurgericht Kaiserslautern erhoben, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Das Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
38-Jähriger soll Schüsse alleine abgegeben haben
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 38-jährige Saarländer Andreas S. die tödlichen Schüsse alleine abgegeben hat. Neben den bisher bekannten zwei Schüssen mit der Schrotflinte soll er noch einen weiteren Schuss aus dieser Waffe abgegeben haben.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der 38-Jährige zunächst aus kurzer Distanz auf die Polizistin geschossen habe, die dadurch schwer verletzt und bewusstlos auf die Straße stürzte. Danach habe der 38-Jährige auf den zweiten Polizisten geschossen - zunächst mit der Schrotflinte und danach dreimal mit dem Jagdgewehr. Jeder Schuss habe den Beamten schwer verletzt, der letzte Schuss sei tödlich gewesen.
Polizistin erst mit zweitem Schuss getötet
Als der 38-Jährige danach die Beamtin am Boden nach kompromittierenden Unterlagen absuchte, habe er festgestellt, dass sie noch lebte und sie dann mit einem weiteren Schuss getötet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen daher nicht nur zweifachen vollendeten Mord vor, sondern zusätzlich versuchten Mord, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßige Jagdwilderei.
Die Ermittlungen hätten ferner ergeben, dass der 38-Jährige zum Tatzeitpunkt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch die Wilderei bestritten und die Polizisten aus Habgier getötet habe, um diese Arbeit fortsetzen zu können.
33-jähriger Begleiter ebenfalls angeklagt
Der ursprüngliche Tatverdacht gegen seinen 33-jährigen Begleiter, ebenfalls an den Schüssen beteiligt gewesen zu sein, hatte sich nicht bestätigt. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft allerdings Anklage wegen der Jagdwilderei sowie versuchter Strafvereitelung erhoben. Er soll den 38-Jährigen dabei unterstützt haben, Spuren der Tat zu verwischen.
Beide Angeklagten wurden laut Staatsanwaltschaft auch in psychiatrischen Gutachten auf ihre Schuldfähigkeit untersucht. Nach vorläufigen Ergebnissen gebe es keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Ermittlungen gegen Ehefrau wegen fahrlässiger Tötung
Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen gegen die Ehefrau des 38-jährigen Hauptangeklagten. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen war sie offiziell die Besitzerin der Tatwaffen. Gegen sie läuft deshalb ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 10.05.2022.