Mann wegen Polizisten-Hetze zu Gefängnisstrafe verurteilt
Weil er zur Hetzjagd auf Polizisten aufgerufen hatte, ist ein Mann aus Birkenfeld nun in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Gegen das erste Urteil hatte er Berufung eingelegt. Deshalb war der Fall am Dienstag neu verhandelt worden.
Kurz nach dem Doppelmord an zwei Polizisten in der Westpfalz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, hatte der Angeklagte im Februar 2022 in zwei selbstgedrehten Videos unter anderem auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines "Cophunter"-Vereins - also eines "Polizistenjäger"-Vereins - angekündigt.
Gleichzeitig rief er zur Jagd und Tötung von Polizisten als "Sport" auf. Auch soll er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde in der Nähe von Kusel mit den Worten "War das geil" gefeiert und die Opfer als "abgeknallte Pfälzer Ratten" bezeichnet haben.
Berufung bezog sich auf Strafmaß
Der Mann war in erster Instanz vor rund sieben Monaten vom Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe war nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.
Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatten damals Berufung eingelegt, so dass das Verfahren beim Landgericht Bad Kreuznach landete. Die Berufung bezog sich nach SWR-Angaben nur auf das Strafmaß.
Im Berufungsprozess haben die Richter den Mann nun ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt. Mit einem Jahr und drei Monaten fällt sie etwas kürzer aus als das erste Urteil.
Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe komplett eingeräumt. In dem Berufsprozes waren keine Zeugen mehr vernommen worden.
Urteil gegen Doppelmörder von Kusel
Bei dem Doppelmord in der Westpfalz waren Ende Januar vergangenen Jahres eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Der Täter aus dem Saarland war im November 2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Revision eingelegt.