Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für Pathologen
Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben im sogenannten Pathologenprozess vor dem Saarbrücker Landgericht am Montag die erwarteten Strafen beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte, den 64 Jahre alten Mediziner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung plädierte auf siebeneinhalb Jahre.
Der 64-Jährige Pathologe muss sich bereits zum dritten Mal vor dem Landgericht verantworten. Wegen Bestechung, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung war er im Juli vergangenen Jahres bereits zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ende Februar 2023 hatte der Bundesgerichtshof dieses Urteil bestätigt.
Krebs zu spät erkannt
Auch im aktuellen Prozess ging es erneut um falsche Krebsdiagnosen. In den beiden angeklagten Fällen hatte der Mediziner jeweils einen Hautkrebs nicht erkannt. In einem Fall wurde die Erkrankung eineinhalb Jahre später diagnostiziert, was die Heilungschancen des Patienten reduzierte.
Im zweiten noch gravierenderen Fall wurde der Krebs zu spät entdeckt. Der Patient verstarb aufgrund zahlreicher Metastasen, hätte bei rechtzeitiger Diagnose aber gute Heilungschancen gehabt.
Urteil für Mittwoch erwartet
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer von versuchtem beziehungsweise vollendetem Totschlag aus und forderte deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Die Verteidigung ging lediglich von Körperverletzung aus, in einem Fall mit Todesfolge, und sprach sich deshalb für eine Strafe von siebeneinhalb Jahren aus.
Der 64-Jährige sei zum Tatzeitpunkt allerdings aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen. Sie beantragte den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen – sitze der Mandant doch schon ungewöhnlich lang, nämlich 20 Monate, in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 13.03.2023 berichtet.