Revision gegen Urteil im Pathologen-Prozess
Der Prozess um falsche Krebsdiagnosen eines saarländischen Pathologen mit schwerwiegenden Folgen für Patienten geht in die nächste Runde. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage-Vertreter haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Unter Miteinbeziehung eines früheren Urteils wegen Betrugs und Bestechung und bei verminderter Schuldfähigkeit verhängten die Richter eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre gefordert, die Verteidiger drei Jahre und drei Monate.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenklage-Vertreter haben nun aber Revision gegen das Urteil eingelegt.
Tod eines Betroffenen
Einer der Betroffenen war infolge einer falschen Diagnose unnötig operiert worden und an Komplikationen gestorben. Einer anderen Patientin war der Großteil des Oberkiefers entfernt worden.
2020 war der Pathologe schon einmal verurteilt worden. Der Arzt hatte nach Auffassung des Gerichts Fachärzte bestochen, um viele Aufträge zu erhalten. Daneben soll er Abrechnungsbetrug in Höhe von 2,6 Millionen Euro begangen haben.