Pathologe zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt
Wegen falscher Diagnosen mit Todesfolge muss ein Pathologe aus St. Ingbert für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Er wurde wegen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Das Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag einen St. Ingberter Pathologen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der bisher bestehende Haftbefehl wird aufrechterhalten.
Fälschlicherweise Hautkrebs ausgeschlossen
Der heute 64-Jährige soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen eingeleitet.
Einer der beiden Männer starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Seine Prognose ist laut Gutachter nun deutlich schlechter.
Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert
Laut Anklage war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags in zwei Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter - gefordert.
Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten beantragt.
Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Arzt zur Tatzeit suchtkrank und depressiv war. Der 64-Jährige nahm das Urteil sichtlich gelöst an.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 28.03.2023.