Mögliche Heimtücke: Messerattake könnte als Mordversuch gewertet werden

Nach Messerangriff in Saarbrücken: 26-Jährigem droht Sicherheitsverwahrung

  06.09.2024 | 15:57 Uhr

Beim Prozess um eine Messerattacke im Saarbrücker Bürgerpark, bei dem ein Mann im März schwer verletzt worden ist, wurde das psychiatrische Gutachten zum Angeklagten vorgestellt: Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dem 26-jährigen Beschuldigten droht nun eine Sicherheitsverwahrung.

Der 26 Jahre alten Syrer, der im Frühjahr einen Landsmann im Saarbrücker Bürgerpark mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, könnte in die Sicherungsverwahrung kommen.

Messerattacke: 26-Jährigem droht Sicherheitsverwahrung
Audio [SR 3, (c) SR, 06.09.2024, Länge: 00:42 Min.]
Messerattacke: 26-Jährigem droht Sicherheitsverwahrung

Angeklagter nach Gutachten "Gefahr für die Allgemeinheit"

Eindeutiger hätte das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen kaum sein können. Sie bescheinigte dem Angeklagten eine psychopathische Persönlichkeit. Er sei emotionslos und verfüge über eine hohe Gewaltbereitschaft. Zudem sei der 26-Jährige hochgradig rückfallgefährdet.

Es sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, deshalb: Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger nannte das Gutachten vernichtend.

Vorwurf des versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft wertet die Attacke inzwischen offenbar als versuchten Mord. Denn der Angeklagte hatte sein Opfer nach einem Streit am Tag zuvor zur Aussprache in den Bürgerpark gebeten, mutmaßlich um sich zu entschuldigen.

Zum Zeichen, dass er unbewaffnet sei, habe er seine Taschen geleert, dann aber unvermittelt ein Messer gezückt. Das Mordmerkmal der Heimtücke könnte also erfüllt sein. Das Plädoyer und Urteil sind für kommenden Dienstag geplant.

Über dieses Thema berichten auch die SR info Nachrichten im Radio am 06.09.2024.


Mehr Gerichtsprozesse aus dem Saarland

Weiteres Urteil im Verfahren
Betrug auf Datingportalen: 34-Jähriger wegen Beihilfe schuldig gesprochen
Ein 34-Jähriger ist am Dienstag vor dem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich an einem Betrug beteiligt hat, bei dem eine Bande mit falschen Liebesversprechen Geld von ihren Opfern erbeutet hat.
Alle Opfer über 80 Jahre alt
Betrugsprozess gegen Teppichhändler gestartet
Seit Dienstag muss sich ein 50-jähriger Deutsch-Iraner vor dem Landgericht wegen besonders schweren Betrugs verantworten. Der Angeklagte hatte angeblich hochwertige Teppiche verkauft. Seine Opfer hatte er mit Werbeanzeigen und Rabatten gelockt.
Angeklagter geständig
Deal im Prozess um Millionenbetrug in St. Ingberter Coronatestzentren
Erst am Mittwoch war der Prozess um einen mutmaßlich millionenschweren Betrug in Coronatestzentren in St. Ingbert vor dem Saarbrücker Landgericht gestartet – am Donnerstag einigten sich die beteiligten Parteien bereits auf einen Deal. Nach einem umfänglichen Geständnis des Hauptangeklagten.

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja