Ein Feuerwehrauto in der Nahaufnahme (Foto: IMAGO / Seeliger)

Kommunen sollen künftig leichter in Krisengebiete spenden können

mit Informationen von Florian Mayer   18.01.2023 | 17:37 Uhr

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch das kommunale Selbstverwaltungsgesetz geändert. Die Änderung erleichtert es Gemeinden, in Notlagen Sachspenden wie ausgemusterte Feuerwehrfahrzeuge abgeben zu können. Es ist der erste Gesetzesantrag der CDU, der das Parlament passiert hat.

In Not- und Krisensituationen wie aktuell im Krieg in der Ukraine mit Sachspenden unbürokratisch helfen – das mache die Änderung des kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes möglich, erklärte der CDU-Abgeordnete Alwin Theobald am Mittwoch im saarländischen Landtag. 

Bereits im März vergangenen Jahres wollte die Stadt Saarbrücken drei ausgemusterte Feuerwehrfahrzeuge in die Ukraine als Dauerleihgabe schicken. Vor der Änderung des kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes war es Kommunen aber nur erlaubt, ihre sogenannten Vermögensgegenstände zum vollen Wert zu veräußern. Die Änderung macht nun auch unter besonderen Umständen das Verschenken möglich.

Es ist der erste von der CDU eingebrachte Gesetzesvorschlag, der vom Parlament in dieser Legislatur verabschiedet wurde.

Live aus dem Landtag des Saarlandes (18.01.2023) - Teil 2
Video [SR Fernsehen, (c) SR, 19.01.2023, Länge: 82 Min.]
Live aus dem Landtag des Saarlandes (18.01.2023) - Teil 2

SPD und AfD stimmten zu

Die Intention des Antrages sei nachvollziehbar und unterstützenswert, erklärte der SPD-Abgeordnete Maximilian Raber und betonte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Regierungspartei und der CDU. 

Zustimmung für den Antrag gab es auch aus der AfD-Fraktion. Der Antrag sei unstrittig, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christoph Schaufert.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.01.2023 berichtet.


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