Trotz Urteil: Landkreis kann keine Kita-Plätze anbieten
Ende März hatte das Oberverwaltungsgericht den Landkreis Neunkirchen in einem Urteil dazu verpflichtet, einer Familie unverzüglich wohnortnahe Kitaplätze zur Verfügung zu stellen. Doch aus Kapazitätsgründen kann der Landkreis dem nicht nachkommen. Die Familie fordert nun Schadensersatz.
Vergeblich hatte sich das Ehepaar beim Landkreis Neunkirchen um Kitaplätze für ihre beiden Kinder bemüht. Während der Vater Vollzeit in Schichtarbeit beschäftigt ist, wollte die Mutter wieder in einem Krankenhaus arbeiten.
Doch der Landkreis bot der Familie trotz gesetzlichem Rechtsanspruch keine Plätze an. Nachdem das Verwaltungsgericht den Antrag der Familie in erster Instanz zurückwies, stellte das Oberverwaltungsgericht Ende März schließlich klar: Der Landkreis Neunkirchen hat dafür zu sorgen, dass die beiden Kinder einen wohnortnahen Betreuungsplatz erhalten – unverzüglich.
Familie will Schadensersatz
Doch diesem Urteil kann der Landkreis nicht nachkommen. Aufgrund mangelnder Kapazitäten könnten erst zum kommenden September und Oktober für die beiden Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden, teilte eine Sprecherin des Landkreises dem SR mit. "Letztendlich entscheidend ist die Tatsache, dass individuell passende Plätze nicht ausreichend zur Verfügung stehen."
Das Ehepaar reagiert darauf und habe nun Schadensersatzansprüche geltend gemacht, sagte der Anwalt der Familie auf SR-Anfrage – und zwar in Höhe des Gehalts der Mutter für den entsprechenden Zeitraum. Denn sie hätte ihren früheren Arbeitsplatz sicher gehabt – wenn die Betreuung gewährleistet gewesen wäre.
Nach Angaben des Anwalts wird der Landkreis in Neunkirchen die Schadenersatzansprüche klären müssen. Ob der Landkreis sich auf eine Zahlung einlässt, ist noch unklar. Man befinde sich derzeit in der internen Prüfung des Sachverhalts.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 29.04.2023 berichtet.