Der Hauptangeklagte (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit Leonhard Kaiser, Verteidiger des Hauptangeklagten.  (Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach)

Verteidigung im Kusel-Prozess legt Revision ein

  01.12.2022 | 12:38 Uhr

Nach dem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern zu den Polizistenmorden von Kusel hat die Verteidigung von Andreas S. Revision eingelegt. S. war am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Zehn Monate nachdem in Kusel eine 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege erschossen worden waren, hat das Landgericht Kaiserslautern am Mittwoch das Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte Andreas S. soll lebenslang in Haft. Zudem stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Revision ging am Mittwoch ein

Nach Einschätzung der Richter hat der 39-Jährige Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle eine Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Wilderei verdecken wollen.

Aus Sicht der Verteidigung handelte es sich hingegen maximal um "Körperverletzung mit Todesfolge" in einem Fall. Wie bereits bei der Urteilsverkündung angekündigt, hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts Kaiserslautern ging der Antrag vom Anwalt des Hauptangeklagten am Mittwochabend ein.

Jetzt muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision prüfen. Sollte der BGH das Urteil kippen, müsste der Prozess erneut vom Landgericht Kaiserslautern verhandelt werden - dann allerdings von einer anderen Kammer.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 01.12.2022 berichtet.


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