Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen wieder öffnen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat das Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Rahmen der Corona-Verordnung aufgehoben. Betreiber hatten Eilanträge gestellt.
Das OVG begündet das damit, dass das umfassende Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen voraussichtlich eine "Ungleichbehandlung gegenüber anderen in der Verordnung zugelassenen 'körpernahen Dienstleistern' darstellt".
Es sei "sachlich nicht zu rechtfertigen", dass Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios weiter ihren Betrieb ausführen dürften, während Kosmetik- und Massagestudios verboten seien. Zudem gebe es laut Robert-Koch-Institut keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung des Coronavirus.
OVG hatte Verbot für Tattoostudios aufgehoben
Das Oberverwaltungsgericht hatte vor einer Woche bereits das Betriebsverbot von Piercing- und Tattoostudios aufgehoben. Gaststätten, Spielhallen und Fitnessstudios müssen nach OVG-Urteilen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.