Weitere Klage in Hütten-Korruptionsskandal abgewiesen
Im Korruptionsskandal bei der Dillinger Hütte ist die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied zunächst gescheitert. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat die Anklage gegen den heute 71-Jährigen "aus rechtlichen Gründen" nicht zugelassen.
Nach SR-Informationen geht das Gericht anders als die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten in dem Korruptionsskandal bei der Dillinger Hütte verjährt sind. Die fünfjährige Verjährungsfrist sei bei den ersten Vernehmungen sowie der Hausdurchsuchung Anfang 2019 und erst recht bei Erhebung der Anklage Mitte vergangenen Jahres abgelaufen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Aufträge zugeschanzt?
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied war vorgeworfen worden, einem Unternehmer 2013 drei Aufträge der Hütte zugeschanzt zu haben. Dabei soll er in zwei Fällen die Aufträge ohne die eigentlich erforderliche Zustimmung eines weiteren Vorstands vergeben haben.
In einem weiteren Fall soll er dafür gesorgt haben, dass das Angebot des Unternehmers trotz abgelaufener Bewerbungsfrist noch berücksichtigt worden war. Insgesamt ging es um Bauaufträge in Höhe von gut einer Million Euro.
Vorwurf: "Korruptionssystem gebilligt und gefördert"
Laut Anklage soll der beschuldigte Ex-Vorstand "das in der Neubauabteilung der Hütte herrschende Korruptionssystem gebilligt und gefördert" haben. Auch er selbst soll in den Genuss von Zuwendungen durch den bevorteilten Unternehmer gekommen sein.
So soll der Unternehmer einen Mathematiker eingestellt haben, der den Sohn des Beschuldigten bei Mathematikprüfungen im Rahmen seines Studiums unterstützt haben soll. Zugleich habe der Sohn in Vollzeit bei dem Bauunternehmer gearbeitet und später ohne Zahlung eines Kaufpreises eine Firma von ihm übernommen.
Bauunternehmer und leitender Mitarbeiter verurteilt
In dem Korruptionsskandal bei der Dillinger Hütte hatte das Landgericht im April 2021 einen leitenden Mitarbeiter der Bauabteilung und einen Bauunternehmer zu Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise von drei Jahren verurteilt. Der Mitarbeiter der Hütte soll Schmiergeldzahlungen in Höhe von einer Dreiviertel Million Euro entgegengenommen haben. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "unersättlichen Geldgier" des Angeklagten.
Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 06.03.2023.