Illustration: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz  (Foto: dpa/Heiko Wolfraum)

„Täter wollen Opfer, die sich nicht wehren“

Ein Interview von Katrin König   08.03.2019 | 06:30 Uhr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Problem zwischen zwei Menschen, sondern ein Problem der Gesellschaft. Einer Gesellschaft, in der so etwas möglich ist, sagt Diplom-Psychologin Carina Hornung. Seit 2006 gilt für Unternehmen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Vorgänge zur Ahndung regelt. Aber ist dieses Gesetz allen Arbeitnehmern bekannt und vor allem, was bedeutet es?

SR.de: Frau Hornung, Sie sind seit zehn Jahren im Frauennotruf tätig und beraten dort nicht nur Frauen und ihre Bezugspersonen, die vergewaltigt und missbraucht wurden. Sie sind auch in der Präventionsarbeit tätig. Wie sieht das konkret aus, wenn es um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht?

Carina Hornung: Manchmal werden wir von Unternehmen, die einen Schulungsauftrag und -bedarf in diesem Bereich haben, angefragt, ob wir sie dabei unterstützen können. Manchmal treten wir aber auch aktiv an Unternehmen heran, verschicken Flyer und machen Schulungsangebote.

SR.de: Seit Oktober 2017 gibt es die #metoo-Debatte – ausgelöst durch die Vorwürfe gegen den US-amerikanischen Filmproduzent Harvey Weinstein und weitergeführt unter anderem durch den Wedel-Skandal. Bemerken Sie seitdem eine steigende Nachfrage an Schulungen?

Hornung: Ja, auf jeden Fall. Der Bedarf ist deutlich erhöht. Man hat erkannt, dass man das Thema nicht ausblenden kann. Es gibt insgesamt eine größere Offenheit, sich ihm zu stellen.

SR.de: Auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern scheint die Sensibilität zu wachsen. Welche Anlaufstellen müssen Unternehmen anbieten oder müssen sie das überhaupt?

Hornung: Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das größere Unternehmen dazu verpflichtet, eine Beschwerdestelle für den Bereich der Diskriminierung, wozu auch sexuelle Belästigung zählt, aufzubauen. Tatsächlich ist aber der Kenntnisstand in vielen Unternehmen noch nicht so ausgereift. Man weiß also irgendwie etwas, aber wenn man genauer schaut, weiß man eigentlich nicht genug darüber. Sei das also, wer ist zuständig, wie wird etwas geregelt, wer muss was machen? Da gibt es also durchaus noch Schulungsbedarf in fast allen Unternehmen.

SR.de: Was bedeutet das? Was raten Sie diesen Unternehmen also?

Hornung: Wir raten in einem ersten Schritt dazu, die Führungskräfte zu schulen – allerdings wäre es uns eigentlich am liebsten, wir könnten alle Mitarbeiter schulen. Denn schult man nur die Führungskräfte, ist immer die Frage, wie weit Informationen nach unten durchdringen. Wir wollen, dass das AGG breit bekannt wird. Denn nur, wenn ich ein Gesetz kenne, kann ich mich darauf beziehen und mich auch dadurch schützen.

Was ist das AGG?

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. [Zum PDF]

SR.de: Welche Möglichkeiten habe ich also, wenn ich denke, dass ich auf der Arbeit sexuell belästigt werde?

Hornung: Der erste Schritt ist, sich selbst und das Gefühl, sexuell belästigt zu werden, ernst zu nehmen. Wenn dieses Gefühl da ist, sollte man ihm den Raum geben und sich nicht fortwährend hinterfragen und selbst an sich zweifeln, ob es berechtigt ist. Wir raten außerdem dazu, sich Verbündete zu suchen. Das müssen nicht unbedingt Arbeitskolleginnen oder –kollegen sein, sondern auch die Freundin, der Partner oder die Partnerin, mit denen man einfach mal darüber spricht.

Kommt man zu dem Schluss, dass man sehr belastet ist, sich aber erst mal nicht offiziell beschweren, sondern erst einmal beraten lassen möchte, wendet man sich an die konkrete Stelle im Unternehmen – zum Beispiel an eine Konfliktberatung oder die Frauenbeauftragte. Je nachdem, was bei der Beratung passiert, steht der Weg offen, sich auch offiziell zu beschweren. Wichtig ist, dass die Beratung vertraulich ablaufen muss, dort besprochene Dinge dürfen also nicht nach außen gegeben werden. Beschwert man sich offiziell, ist das dann allerdings kein vertraulicher Prozess mehr.  

Grundsätzlich ist es nicht gut, alleine durch eine solche Situation zu gehen. Das überfordert. Häufig gibt es auch mehrere Betroffene und es ist auch so, dass Täter normalerweise nicht von selbst aufhören.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum AGG

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes spricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Reform des Gesetzes aus. Sie stützt sich dabei auf Ergebnisse eines unabhängigen Evaluierungsgremiums. [Weitere Infos gibt es hier]

SR.de: Wenn ich mich in einer solchen Situation befinde, bleibt mir also nur der Weg, mich offiziell zu beschweren, um sie zu beenden?

Hornung: Nein, nicht unbedingt. Sie können auch versuchen, sich laut und heftig gegen eine solche Situation zu wehren, indem Sie ein deutliches „Nein“ aussprechen, den Täter damit konfrontieren und Öffentlichkeit herstellen. Konkret könnte man also in einer Belästigungssituation laut fragen: „Was soll das? Unterlass‘ das, ich möchte das nicht.“ Das ist immer gut, denn Täter wollen Opfer, die sich nicht wehren. In dem Moment, in dem ein Opfer laut wird und Öffentlichkeit herstellt, kann das einen Täter stoppen. Allerdings hat nicht jedes Opfer den Mut dazu und es muss auch nicht zuerst versuchen, es alleine zu regeln, bevor es sich beschwert. Jedes Opfer hat das Recht darauf zu sagen: Ich werde belästigt, ich kann mich nicht wehren und trotzdem verdiene ich laut Gesetz Hilfe und Unterstützung.

SR.de: Wir sprechen die ganze Zeit über ein Gefühl der Belästigung und tatsächlich scheinen die Maßstäbe ganz unterschiedlich und sehr subjektiv zu sein. Je nachdem, mit wem man spricht, definiert er oder sie sexuelle Belästigung anders. Gibt es objektive Kriterien, was unter sexuelle Belästigung fällt und was nicht?

Hornung: Die gibt es nicht – und das ist das Tolle an dem Gesetz. Es sagt sehr deutlich, dass es nicht um harte Kriterien geht, sondern die Selbsteinschätzung einen großen Stellenwert einnimmt – und das auch dann, wenn mein Gegenüber nicht die Absicht hatte, mich zu belästigen, aber etwas macht, wo ich sage, es ist eine Belästigung.

SR.de: Man kann also nicht sagen: Das darf man, das darf man nicht?

Carina Hornung vom Frauennotruf Saarbrücken (Foto: Privat)
Carina Hornung vom Frauennotruf Saarbrücken

Hornung: Man darf nicht bewusst und absichtlich Grenzen, die gezeigt werden, überschreiten. Es gibt Graubereiche, wenn ich beispielsweise eine Bemerkung mache, die ich eigentlich flapsig oder freundlich gemeint habe und ich merke, ich habe eine Grenze überschritten, dann ist es eine Form des Anstands, sich zu entschuldigen und den Fehler zuzugeben.

Wir sprechen bei sexueller Belästigung aber nicht von Dingen, die aus Versehen passieren, sondern von geplanten Taten. Dabei geht es auch darum, das Gegenüber klein zu machen und zu erniedrigen. Den Maßstab setzt wiederum dieses Gegenüber, also das Opfer, an. Wenn es keine Gegenseitigkeit gibt, keine Leichtigkeit, keine Erwünschtheit, da kann es leicht in Richtung Grenzüberschreitung gehen.

SR.de: Damit habe ich eigentlich eine ziemlich große Macht über Menschen, oder?

Hornung: Wir gehen immer davon aus, dass es sich um echte Opfer handelt. Aber ja, es existiert die Angst, dass jemand jemanden zu Unrecht beschuldigt. Es gibt allerdings sehr viele Untersuchungen in diesem Bereich, die belegen, dass es sehr wenige Falschaussagen gibt.

SR.de: Gehen wir mal davon aus, ich habe eine offizielle Beschwerde eingelegt. Was passiert dann?

Frauennotruf Saarland

Der Frauennotruf bietet unter anderem Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen und deren Bezugspersonen.
Kontakt: 0681 36767 [Weitere Informationen im Netz]

Hornung: Dann wird durch die Beschwerdestelle ein offiziell geregeltes Verfahren eingeleitet, in dem beide Seiten angehört und die Vorwürfe geprüft werden. Wenn sie sich bestätigen, gibt es ganz unterschiedliche Vorgänge. Dann kommt es beispielsweise darauf an, was vorgefallen ist, ob es im Vorfeld schon mal Auffälligkeiten oder sogar ein Verfahren gab. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, können, je nach Schwere, von der Ermahnung bis zur Kündigung reichen.

SR.de: Vermutlich greifen die Maßnahmen auch im umgekehrten Fall, also dann, wenn Männer von Frauen belästigt werden. Wie sind dahingehend Ihre Erfahrungen? Wie häufig kommt so etwas vor?

Hornung: Nun sind wir eine Frauenberatungsstelle, insofern haben wir nicht so viel Kontakt mit Männern, die sich belästigt fühlen. Es gibt aber Studien, die sagen, dass durchaus auch Männer belästigt werden, wobei auch da meistens die Verursacher männlich sind. Das ist genauso ernst zu nehmen, vor allem, da es Männern oft deutlich schwerer fällt, sich dazu zu bekennen, dass sie Opfer geworden sind.

SR.de: Welche Folgen kann es für Opfer haben, wenn sie sich nicht gegen die Belästigung wehren?

Hornung: Wenn die Belästigung nicht aufhört, können die Folgeschäden gravierend sein und massive Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf das Selbstbild, die seelische, aber auch auf die körperliche Gesundheit haben. Zudem kann es Einfluss auf Berufskarrieren haben – oder sie gar zerstören.

SR.de: Vielen Dank für das Gespräch.

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