Haftstrafe nach Hassposting und Körperverletzung
Im Nachgang zum mutmaßlichen Mord an zwei jungen Polizeibeamten Ende Januar sind mehr als 530 Strafverfahren wegen Hassposts im Internet eingeleitet worden. Am Dienstag ist ein solcher Fall vor dem Amtsgericht Saarbrücken verhandelt worden. Ein 37-Jähriger wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Amtsgericht Saarbrücken hat am Dienstag einen 37-Jährigen aus Neunkirchen zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Mann ist erheblich vorbestraft - 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Er war Mitte Februar festgenommen worden.
Am Dienstag wurde er nicht nur wegen seiner Hassposts auf Facebook verurteilt, sondern auch wegen Waffenbesitzes und Körperverletzung. Er hatte seine damals schwangere Lebensgefährtin mehrfach geschlagen und unter anderem in den Unterleib geboxt.
"Das waren zwei von vielen. Jeder kommt dran."
Die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrer schnellen Anklage ein generalpräventives Zeichen setzen, wollte abschrecken: gegen Polizeifeindlichkeit und dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum sei.
Der 37-Jährige hatte bereits vor der Tötung der beiden Polizisten in Kusel einen Artikel über Todesdrohungen gegen Polizisten mit den Worten kommentiert "Nicht drohen, hinfahren, auflauern und machen". Am Tattag der Polizistenmorde hatte er auf Facebook den flüchtigen Tätern Unterschlupf angeboten und gepostet "Das waren zwei von vielen. Jeder kommt dran".
Verteidigung verzichtet auf Rechtsmittel
Dass der Beschuldigte während der Verlesung dieser Zeilen auch noch süffisant gelächelt habe, nannte die vorsitzende Richterin erschreckend. Mit den zweieinhalb Jahren schloss sie sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil wird rechtskräftig - noch im Gerichtssaal erklärten Verteidigung und Anklage, auf Rechtsmittel zu verzichten.