Vergewaltigungsprozess: Grünen-Politikerin legt Revision ein
Nach dem Freispruch vergangene Woche geht der Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer Saarbrücker Grünen-Politikerin nun vor den Bundesgerichtshof. Die 26-Jährige hat über ihre Anwältin Revision eingelegt.
Das Gericht in Saarbrücken hatte den Angeklagten vergangene Woche frei gesprochen. Der 30-jährige Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion war beschuldigt worden, vor fünf Jahren seine damalige Freundin, eine Grünen-Politikerin, vergewaltigt zu haben.
Gutachten spielte zentrale Rolle
Bei dem Freispruch hatten sich die Richter unter anderem auf das Gutachten einer renommierten Aussagepsychologin bezogen und nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden.
In dem Gutachten war nicht ausgeschlossen worden, dass es sich bei den Vorwürfen um so genannte Pseudoerinnerungen der 26-Jährigen handelt. Eine bewusste Falschbeschuldigung hatte das Landgericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung demgegenüber ausgeschlossen.
Nun hat das mutmaßliche Opfer über seine Anwältin Revision eingelegt.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.12.2022 berichtet.