Neuregelung für To-Go-Verpackungen in Kraft
Der Cappuccino, das Nudelgericht oder der Couscous-Salat zum Mitnehmen – sie alle müssen ab sofort auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Es gibt allerdings einige Betriebe, die von dieser Pflicht ausgenommen sind. Wie diese Neuregelung funktionieren soll und wie effektiv sie wirklich ist.
Unterwegs auf dem Weg zur Arbeit noch schnell einen Kaffee oder eine Kleinigkeit zum Essen besorgen – to go natürlich. Das ist auch weiterhin möglich, allerdings mit einer Neuregelung. Bisher wurden viele Takeaway-Angebote in Einwegbehältnissen verkauft, was laut der Verbraucherzentrale Saarland täglich zu 770 Tonnen Verpackungsmüll führt. Das soll sich mit einer neuen, seit Sonntag gültigen Regelung im Verpackungsgesetz ändern.
Mehrwegverpackung muss als Alternative angeboten werden
Restaurants, Cateringbetriebe, Supermärkte, Cafés, Tankstellen und Kantinen sind seither verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Dabei dürfen den Kunden keine Mehrkosten entstehen, wenn sie sich für die Mehrwegverpackung entscheiden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte den Entschluss vor Weihnachten bereits begrüßt. „Wir brauchen eine echte Trendumkehr im Umgang mit Verpackungen. Seit Jahren steigt der Verbrauch von Verpackungen unentwegt an. Die neue Pflicht zum Mehrwegangebot kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.“
Verbraucherzentrale hält Änderung für zu schwach
Die Verbraucherzentrale hält die Gesetzesänderung hingegen für zu schwach. Es sei schwierig, dass es nur um ein Angebot für Mehrwegverpackungen gehe. „So wird die Entscheidung wieder auf den Verbraucher abgewälzt. Wenn weniger Mehrweg- als Einwegverpackungen gewählt werden, ist es also die Schuld des Verbrauchers, denn das Angebot für die umweltfreundlichere Alternative bestand ja schließlich“, sagt Philip Heldt von der Abteilung Ernährung und Umwelt der Verbraucherzentrale NRW.
Kleinere Betriebe von Neuregelung ausgenommen
Eine Ausnahme gibt es für kleinere Betriebe, die höchstens fünf Personen beschäftigen und maximal eine Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern haben. Hierzu zählen zum Beispiel kleine Imbisse oder Bäckereien. Sie müssen aber mitgebrachte Gefäße der Kunden akzeptieren und auf Wunsch Speisen und Getränke für den außer Haus-Verkauf abfüllen. Ausgenommen davon sind kleine Filialen größerer Ketten wie zum Beispiel Bahnhofsbäckereien, da im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftige arbeiten.
Auch Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW kann verstehen, dass kleinere Unternehmen von der Neuregelung ausgenommen seien, da besonders die Gastronomie-Branche die letzten zwei Jahre durch Corona und die Energiekrise extrem gelitten hätten.
Freiwilliges Pfand für Mehrwegverpackungen
Die Gastronomen können für die Mehrwegverpackung Pfand verlangen, müssen es aber nicht. Das Pfand ist kein Bestandteil des Preises, sondern wird zusätzlich erhoben und nach Rückgabe der Verpackung voll erstattet.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Betriebe dafür sorgen müssen, dass alle Gefäße hygenisch einwandfrei sind. Zudem muss der Kreislauf der Mehrwegbehältnisse aufrecht erhalten werden. „Wichtig bei diesen sogenannten Tauschsystemen ist, dass die Kunden ihre Gefäße möglichst zeitnah zurückbringen und nicht zu Hause ansammeln“, so die Verbraucherzentrale.
Sonst fehlten diese und müssten dann nachproduziert werden. Da ein Mehrwegbecher aus Hartplastik nach der zehnten Nutzung schon umweltfreundlicher ist als Einweggeschirr, sollte die Lebensdauer von Behältern so lang wie möglich verlängert werden, so die Verbraucherzentrale.
Verbraucherzentrale hält Neuregelung für zu kurz gegriffen
Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW hält das Mehrwegangebot für zu kurz gegriffen, da sich die gesetzlichen Neuregelungen nur auf Kunststoffverpackungen beziehen. „Es ist nicht verständlich, dass sich die Angebotspflicht nur auf Kunststoff und nicht auf alle Einwegverpackungen bezieht.“
Pflicht gilt nur für Kunststoffverpackungen
Denn Pizzakartons und Aluschalen dürfen weiterhin als Takeaway-Verpackungen angeboten werden - und das, obwohl durch Pizzakartons laut der Deutschen Umwelthilfe jährlich 50.000 Tonnen Pappkarton in den Mülleimern landet. Auch die Biologin Theresa Weimar Ehl von der Verbraucherzentrale Saarland sagt: „Papier, das für Pizzakartons verwendet wird, ist nicht umweltfreundlich. Aber ein Pizzabäcker hat auch nicht wirklich eine Alternative, denn er braucht ein sehr hitzebeständiges Material“.
Der Bundestag hatte diese Änderung des Verpackungsgesetzes bereits im Mai 2021 beschlossen. Seit Sonntag ist die Mehrwegangebotspflicht in Kraft.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Sendung "Kiosk" am 03.01.2023 berichtet.