G9-Gesetz nimmt erste Hürde im saarländischen Landtag
Der saarländische Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung von G9 auf den Weg gebracht. Es regelt unter anderem die zukünftige Anzahl der Wochenstunden und die Inhalte der Lehrpläne an den saarländischen Gymnasien. Besonders bei der angesetzten Stundentafel gab es Kritik aus der Opposition.
Das wiedereingeführte G9 solle keine Kopie des alten werden, betonte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) bei der Einbringung des Gesetzes zum neunjährigen Gymnasium im saarländischen Landtag. Stattdessen wolle man moderne gymnasiale Bildung und gute Rahmenbedingungen für saarländische Schüler und damit das saarländische Bildungssystem auf die Höhe der Zeit bringen.
CDU kritisiert "Mangelverwaltung"
Für die CDU-Fraktion ist die dafür angesetzte Stundentafel von 178 Jahreswochenstunden nicht ausreichend. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jutta Schmitt-Lang sprach von "Mangelverwaltung". Unterricht sei nichts, wovor man Kinder bewahren müsse. Insbesondere sozial schwache Kinder würden durch weniger Unterrichtsstunden abgehängt.
Der Fraktionssprecher der AfD, Josef Dörr, kritisiert das geplante Startdatum der Reform. Das neunjährige Gymnasium soll laut Gesetzesentwurf im Schuljahr 2023/24 für die derzeitigen 5. und 6. Klassen starten. Dörr bemängelt, dass es nicht sofort für alle Jahrgänge gelte.
Philologenverband beklagt Zeitverlust
Anlässlich der Landtagsdebatte äußerte der Philologenverband Kritik am Verfahren bei der Erstellung des Gesetzes. Ein sogenanntes Beteiligungsforum habe zu keinen wesentlichen Veränderungen an den Plänen der Regierung, sondern nur zu einem Zeitverlust geführt. Weiterhin würden bildungspolitische Akzentsetzungen fehlen und viele praktische Fragen ungeklärt bleiben.
Grundsätzlich positiv bewerteten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie die Arbeitskammer das Gesetz. Auch für die Landeselterninitiative für Bildung gehe es in die "richtige Richtung", mit einer Ausnahme: Dass in der Stundentafel nur in Klasse 5 eine Stunde für den sogenannten Klassenrat vorgesehen sei, könne nicht im Sinne des Schulmitbestimmungsgesetzes sein.
Das Gesetz wurde in den zuständigen Ausschuss überwiesen und muss noch endgültig verabschiedet werden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.01.2023 berichtet.