Schwestern von Peter S. halten Vorwurf für abwegig
Nach der Weihnachtspause ist der Prozess um den Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah am Montag in das neue Jahr gestartet. Im Fokus stand bei diesem Prozesstag das Leben des Angeklagten Peter S.. Dazu sagten seine vier Schwestern aus.
Vor dem Oberlandesgericht in Koblenz ging es an diesem Prozesstag um die Biografie des Angeklagten Peter S. Dafür wurden die vier Schwestern des 51-Jährigen gehört.
Schwestern verteidigen Peter S.
Die Schwestern sprangen ihrem Bruder bei – zeichneten von ihm das Bild eines fried- und liebevollen Familienvaters. Allenfalls beim Alkohol habe er damals in den Neunzigern mal über die Stränge geschlagen, aber aggressiv hätten sie ihn nie erlebt.
Auch in einem weiteren Punkt wirkten die Aussagen wie abgesprochen. Mit damals 20 sei Peter alles andere als erwachsen gewesen. Fast schon ein Plädoyer, dass nämlich – wenn überhaupt – Jugendstrafrecht angewandt werden müsse, das für Mord maximal zehn Jahre vorsieht.
Den Vorwurf, ihr Bruder beziehungsweise Stiefbruder habe 1991 den tödlichen Brand in dem Saarlouiser Asylbewerberheim gelegt, bezeichneten alle vier als abwegig.
Prozess wird am Dienstag fortgesetzt
Die jüngste der vier Schwestern hatte sich 1994 mit 14 der Saarlouiser Skinheadszene angeschlossen. Sie war mit ihrem Bruder und den Kameraden unter anderem beim Rudolf-Hess-Marsch 1996 in Worms und auf rechten Konzerten unterwegs.
Gut zwei Jahre war sie mit einem Neonazi liiert. Es sei um Kumpeltreffen mit Bier, Würfelspielen und Musikhören, nicht um Politik gegangen.
An Details konnte sich die 42-Jährige nicht mehr erinnern. Erst auf Nachfrage der Nebenklage räumte sie ein, dass bei den Treffen schon mal der Hitlergruß gezeigt wurde und ihr damaliger Freund ein Tattoo mit einer bei Nazis beliebten Zahlenkombination hatte.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann sollen ein Ermittler von damals und weitere Überlebende des Brandanschlags gehört werden.
Hauptbelastungszeugin soll Ende des Monats aussagen
Ende des Monats (am 24. Januar) will sich das Gericht dann mit den Vorgängen auf einer Grillparty im Jahr 2007 beschäftigen.
Dann soll auch die Hauptbelastungszeugin gehört werden. Ihr gegenüber soll S. den Brandanschlag gestanden haben. Die Frau hatte erst zwölf Jahre später, Ende 2019, über die Online-Wache des Landespolizeipräsidiums Anzeige gegen S. erstattet.
Beweisaufnahme dauert wohl bis Juni
Der Prozess in Koblenz wird sich vermutlich bis in den Sommer hinziehen. Das Gericht selbst geht davon aus, dass die Beweisaufnahme vermutlich erst im Juni abgeschlossen werden kann.
Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten am 09.01.2023.