Ein Mann beim Autofahren (Foto: pixabay/bobtheskater)

Verlängert auch das Saarland die Sonderregelung für ukrainische Autos?

Laszlo Mura   08.04.2023 | 20:34 Uhr

Sachsen und Niedersachsen haben eine Ausnahmeregelung des Bundes für ukrainische Fahrzeuge verlängert. Sie müssen auch weiterhin vorerst nicht in Deutschland zugelassen werden. Die Sonderregelung gilt eigentlich nur für ein Jahr. Auch im Saarland dürfte diese Frist bei einigen ukrainischen Pkw schon überschritten sein. Wie will man hier damit umgehen?

Der Bund gewährleistet ukrainischen Geflüchteten, die mit ihrem eigenen Pkw gekommen sind, ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland einen Kfz-Versicherungsschutz für ein Jahr. Bei einigen ist diese Frist allerdings inzwischen abgelaufen – in Ostdeutschland soll es dabei schon zu mehreren Unfällen gekommen sein, bei denen es Probleme mit den Versicherungszahlungen gegeben habe.

Im Saarland sind noch keine derartigen Fälle bekannt. Dennoch verweist das Verkehrsministerium auf die Bringschuld des Bundes, für eine einheitliche Anschlusslösung zu sorgen. Bislang sei das nicht passiert. Notgedrungen gebe es deshalb bereits Bundesländer, die entweder auf Ministeriumsebene Ausnahmegenehmigungen pauschal erteilt haben. "Oder andere Behörden angewiesen haben, im Falle eines Falles eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu gewähren", erklärt der Leiter der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, Ralf Geisert.

Video [aktueller bericht am Karsamstag, 08.04.2023, Länge: 2:03Min.]
Verlängert das Saarland die Sonderregelungen für ukrainische Autos?

Bundeseinheitliche Lösung gefordert

Das sehe das Saarland aber, wie auch Baden-Württemberg und Bayern, kritisch. "Unser Standpunkt ist im Moment, dass in einigen deutschen Ländern nicht rechtskonform verfahren wird." Deswegen schließt Geisert auch aus, dass das Saarland eine eigene Regelung durchsetzen wird. Bis es eine bundeseinheitliche Lösung gibt, müssen die Fahrzeuge also entweder in Deutschland zugelassen werden – oder stehen bleiben. Die Sicherheit im Straßenverkehr stehe hier an erster Stelle.

Für Ukrainer gelte dasselbe Recht wie für Deutsche, sagt Geisert. "Nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist gilt mein Appell an alle ukrainischen Fahrzeughalter, die hier im Saarland ansässig sind: Lassen Sie bitte ihr Fahrzeug stehen oder führen Sie es unverzüglich einer Überwachungsorganisation zur entsprechenden Überprüfung vor. Und setzen Sie sich mit der für Sie zulässigen Zulassungsstelle in Verbindung."

Nach Angaben des Ministeriums hat es schon Versuche gegeben, ukrainische Fahrzeuge regulär im Saarland zuzulassen. Bis jetzt seien aber noch in keinem Fall die technischen Voraussetzungen erfüllt gewesen. Die Bundesregierung will die Problematik erst bei einem regulären Bund-Länder-Fachausschuss Anfang Mai besprechen.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 08.04.2023 berichtet.


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