Entschädigung für Anschlagsopfer von Saarlouis gefordert
Der Saarländische Flüchtlingsrat und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt fordern einen Entschädigungsfonds für die Opfer des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis 1991, bei dem Samuel Yeboah getötet wurde. Die Staatskanzlei reagierte zurückhaltend.
Mitte November beginnt der Mordprozess gegen Peter S. Er, in den Neunzigern eine Größe in der Saarlouiser Neonaziszene, soll in der Nacht zum 19. September 1991 in einem Asylbewerberheim an der Saarlouiser Straße in Fraulautern Feuer gelegt haben. Dabei starb der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah, zwei weitere Bewohner des ehemaligen Hotels wurden schwer verletzt.
Überlebende leiden bis heute
Dass dem heute 51-Jährigen nun 31 Jahre nach der Tat in Koblenz der Prozess gemacht wird, ist für den Saarländischen Flüchtlingsrat, den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt (VBRG) und Opferanwälte ein gutes Signal. Endlich werde die Kultur der Straflosigkeit selbst für schwerste Straftaten von Neonazis gebrochen. Polizei, Justiz und Verfassungsschutz hätten im Saarland die Strafverfolgung über Jahrzehnte blockiert.
Die Überlebenden von Saarlouis aber litten bis heute unter den Folgen des verheerenden Feuers und der Angst, den Tätern jederzeit begegnen zu können. Nach den rechtsterroristischen Morden von Hanau habe Hessen einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Dem müsse das Saarland nun folgen.
Zurückhaltende Reaktion
Die Landesregierung schloss auf SR-Anfrage einen solchen Fonds nicht aus. Die Staatskanzlei zeigte sich jedoch zurückhaltend. Erst nach Abschluss, nicht im laufenden Prozess, werde man sich auch mit dieser Frage befassen.
Über dieses Thema hat auch die SR 3 Rundschau vom 04.10.2022 berichtet.