Saarpfalz-Kreis hebt alle Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte auf
Ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen, die ein Tätigkeitsverbot im Saarpfalz-Kreis verhängt bekommen haben, sollen wieder zur Arbeit gehen dürfen. Das hat das Gesundheitsamt des Kreises entschieden. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Saarlouis.
Das Gesundheitsamt im Saarpfalz-Kreis will die Betretungsverbote für ungeimpfte Mitarbeitende in Pflegeheimen aufheben. Der Kreis zieht Konsequenzen aus einem Verwaltungsgerichtsbeschluss. Das Gericht hatte dem Eilantrag eines Krankenpflegers gegen das ausgesprochene Betretungsverbot stattgegeben.
Der Saarpfalz-Kreis habe sich bislang an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, doch nun orientiere man sich an dem Eilantrag, sagte Landrat Theophil Gallo (SPD). Dieser biete ein Stück Rechtssicherheit, weshalb man nun alle bereits ausgesprochenen Betretungsverbote aufheben werde. Nach Angaben des Gesundheitsamtes handelt es sich insgesamt um acht Betretungsverbote.
Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte für seine Entscheidung vor allem das verbesserte Lagebild der Corona-Pandemie angeführt. Vor diesem Hintergrund sei die Verhältnismäßigkeit des Betretungsverbotes für den Pfleger nicht mehr gegeben gewesen. Auch die Personalsituation in der Pflege spielte eine Rolle: Denn in der Branche droht nach Auffassung des Gerichts schon beim Ausfall nur weniger Beschäftigter ein Versorgungsengpass.
Auch Regionalverband Saarbrücken reagiert
Auch der Regionalverband Saarbrücken zieht Konsequenzen aus dem Urteil. Die momentan laufenden Verfahren in Sachen Impfplicht sollen dort nicht mehr weiter bearbeitet werden. Die 27 ausgesprochenen Betretungsverbote im Regionalverband werden allerdings nicht aufgehoben.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt nur noch bis zum 31. Dezember. Danach sind alle Betretungsverbote im Saarland nicht mehr in Kraft.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 13.12.2022 berichtet.