Eilantrag gegen Tätigkeitsverbot erfolgreich
Ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalz-Kreis darf wieder arbeiten, obwohl er keine Corona-Schutzimpfung nachweisen kann. Das Verwaltungsgericht gab seinem Eilantrag gegen ein Verbot des Gesundheitsamtes statt. Gleich mehrere Aspekte waren ausschlaggebend.
Wer im Krankenhaus arbeitet und nicht nachweisen kann, dass er gegen das Coronavirus geimpft ist, dem droht im Saarland seit März ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte Patienten vor Covid-19-Infektionen schützen.
Zum Jahresende läuft die Regelung aus - und im Saarland wurden erst seit Oktober entsprechende Verbote durchgesetzt.
Krankenpfleger darf wieder arbeiten
Ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalz-Kreis war nun mit einem Eilantrag gegen ein Ende November ausgestelltes Tätigkeitsverbot vor Gericht erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Saarlouis ist der Auffassung, dass die Anordnung einer rechtlichen Überprüfung derzeit nicht standhält.
Die Richter zweifeln daran, dass die entsprechende Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht im April noch bestätigt hatte, auch in der heutigen Pandemielage noch verfassungsgemäß sei.
Außerdem wertet das Gericht den Schutz der Berufsfreiheit des Krankenpflegers höher ein als den Schutz vulnerabler Personen, dem Tätigkeitsverbote eigentlich dienen sollten. Denn weil die Regelung ohnehin Ende Dezember auslaufe, sei der Schutz vor Ansteckungen so weit verringert, dass er die Verdienstausfälle des Pflegers nicht mehr aufwiege.
Personalsituation der Pflege zu knapp
Auch, dass seit April über Monate keine ähnlichen Verbote ausgesprochen wurden, sei "nicht wirklich konsequent". Und schließlich spiele auch die Personalsituation in der Pflege eine Rolle: Denn in der Branche droht nach Auffassung des Gerichts schon beim Ausfall nur weniger Beschäftigter ein Versorgungsengpass.
Die Entscheidung betrifft konkret nur den Krankenpfleger, der den Eilantrag gestellt hatte. Weitere Anträge liegen dem Verwaltungsgericht nach SR-Anfrage nicht vor.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 12.12.2022 berichtet.