Ein Schild weist auf die Steuerfahndungsstelle im Finanzamt in Saarbrücken hin (Foto: IMAGO / Becker&Bredel)

Land muss Ex-Chef der Steuerfahndung wieder einstellen

Thomas Gerber   03.04.2023 | 11:48 Uhr

Der ehemalige Chef der Saarländischen Steuerfahndung Thomas D. hat sich vor Gericht durchgesetzt. Das Land muss ihn weiter beschäftigen. D. war im Zusammenhang mit dem Skandal um nicht bearbeitete Fälle einer "Steuer-CD" vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden.

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat der Klage von Thomas D. stattgegeben: Seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand war demnach rechtswidrig. Das Finanzministerium erklärte auf SR-Anfrage, man werde das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen.

Derzeit liefen bereits Gespräche mit D. über die Höhe möglicher Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen sowie über die konkrete weitere Beschäftigung.

Zu wenig alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

Der heute 46 Jahre alte Jurist war im Zuge des Skandals um Schlampereien bei der Bearbeitung von Fällen einer Steuer-CD 2016 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Grundlage dafür war ein amtsärztliches Gutachten, wonach D. dauerhaft erkrankt sei.

Dieses Gutachten hätte laut Verwaltungsgericht aber bei der endgültigen Ruhestandsversetzung 2020 erneuert werden müssen, da es veraltet war. Zudem habe das Ministerium nicht ausreichend nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für D. innerhalb der Landesverwaltung gesucht. Damit habe man dem Grundsatz "Weiterverwendung vor Versorgung" widersprochen.

Land muss Ex-Chef der Steuerfahndung wieder einstellen
Audio [SR 3, (c) Thomas Gerber, 03.04.2023, Länge: 01:19 Min.]
Land muss Ex-Chef der Steuerfahndung wieder einstellen

Anwalt beziffert Schaden von 250.000 Euro

Das Finanzministerium will die Vorgänge prüfen und gegebenenfalls "interne Vorgaben" ändern. Durch die Versetzung in den Ruhestand hatte D. monatlich rund 2.000 Euro weniger Gehalt. Der Anwalt von D. hatte den Schaden, der seinem Mandanten insgesamt entstanden sei, gegenüber dem SR auf rund 250.000 Euro beziffert.

Bei einer Prüfung des Landesrechnungshofs war 2016 aufgefallen, dass rund 350 Fälle einer Steuer-CD mit Daten von Kunden einer Schweizer Bank verspätet bearbeitet worden waren. Dafür soll insbesondere der damalige Chef der Steuerfahndung Thomas D. verantwortlich gewesen sein.

Fiskus verlor 150.000 Euro Einnahmen

Durch die verspätete Bearbeitung und aufgrund von Verjährung waren dem Fiskus Einnahmen von rund 150.000 Euro entgangen. Die gegen D. eingeleiteten Strafverfahren waren von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt worden. Zur Aufarbeitung des Skandals hatte der damalige Finanzminister Stephan Toscani (CDU) eigens eine externe Ermittlerin eingesetzt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 03.04.2023 berichtet.


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