Staatsanwaltschaft fordert über vier Jahre Haft für Corona-Testbetrug
Im Betrugsprozess gegen drei Verantwortliche zweier ehemaliger St. Ingberter Coronatest-Zentren muss der Hauptangeklagte mit einer Freiheitsstrafe von circa viereinhalb Jahren rechnen. Den Mitangeklagten drohen Bewährungsstrafen.
Der 24-jährige Hauptangeklagte und Betreiber der beiden Zentren in St. Ingbert hatte wie seine beiden Mitbeschuldigten im Rahmen eines Deals vor dem Landgericht ein Geständnis abgelegt.
Nur zehn Prozent tatsächlich durchgeführt
Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn am Freitag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten. In ihrem Plädoyer wies sie unter anderem auf die besondere Dreistigkeit des Vorgehens hin. So habe der Hauptangeklagte teils mit frei erfundenen Namen von Testpersonen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland monatlich bis zu 27.000 Tests abgerechnet. Davon seien aber nur maximal zehn Prozent tatsächlich durchgeführt worden.
Verteidigung verweist auf mildernde Faktoren
Die Verteidigung wies daraufhin, dass ihr Mandant nicht nur die Taten eingeräumt, sondern auch den entstandenen Schaden von 890.000 Euro weitgehend wiedergutgemacht habe. Zudem sitze der 24-Jährige bereits seit März in Untersuchungshaft und sei schon jetzt als resozialisiert zu bezeichnen.
Für die beiden Mitangeklagten beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidiger jeweils eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen. Das Urteil wird für den 2. Dezember erwartet.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 22.11.2024 berichtet.