Neun Monate Haft für Corona-Subventionsbetrug
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Geschäftsmann wegen Corona-Subventionsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte für seine Briefkastenfirma Soforthilfe beantragt.
Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht auch eine Geldbuße über 9000 Euro. Um diese Summe hatte der 48-jährige Saarländer im letzten Frühjahr das bayerische Wirtschaftsministerium betrogen, indem er für seine Münchner Firma eine Soforthilfe beantragte und auch erhielt.
Angeklagter ist vorbestraft
Angeblich war die Firma durch die Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten. Es handelte sich jedoch um eine Briefkastenfirma ohne erkennbare Geschäftstätigkeit.
Der Angeklagte ist vorbestraft, war voll geständig und verbleibt in der JVA, wo er schon seit Oktober in Untersuchungshaft einsaß.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 29.01.2021 berichtet.