Revision gegen Urteil im Völklinger Doppelmord-Prozess eingelegt

Revision gegen Urteil im Völklinger Doppelmord-Prozess eingelegt

  12.06.2025 | 11:38 Uhr

Ein heute 70-Jähriger soll 1996 in Völklingen ein befreundetes Ehepaar aus Habgier getötet haben. Dafür wurde er vergangene Woche zu 14 Jahren Haft verurteilt. Dagegen haben nun sowohl Anklage als auch Verteidigung Revision eingelegt.

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen heute 70 Jahre alten Mann, der vor knapp 30 Jahren ein befreundetes Ehepaar in Völklingen getötet haben soll, wird zunächst nicht rechtskräftig. Denn sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Damit geht der Prozess zum Bundesgerichtshof nach Leipzig.

Paar erschlagen, Wohnung in Brand gesetzt

Der Angeklagte war vergangene Woche zu 14 Jahren Haft wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sieben weiteren Fällen verurteilt worden. Er soll 1996 ein befreundetes Ehepaar zu Hause erschlagen und ausgeraubt haben. Anschließend soll er die Wohnräume in Brand gesetzt haben, um seine Tat zu verschleiern. Dadurch habe er den möglichen Tod sieben weiterer Hausbewohner in Kauf genommen. Er selbst hatte die Tat bestritten.

Die 51-jährige Frau war nach dem Überfall noch am Tatort ihren Verletzungen erlegen. Ihr 40 Jahre alter Mann war einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Der Angeklagte, ein Jordanier, soll aus Habgier gehandelt haben, um seine Drogensucht zu finanzieren. Er war in den 80er Jahren schon einmal wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Schon 17-mal verurteilt

Weil die Kammer nicht ausschließen konnte, dass bei dem drogenabhängigen Täter damals eine verminderte Steuerungsfähigkeit vorlag, hatte sie im aktuell verhandelten Fall keine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. Die hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterinnen aber gefordert und zudem eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Insgesamt war der Mann, der laut Oberstaatsanwalt schon drei Mal nach Jordanien abgeschoben worden war und möglicherweise palästinensischer Herkunft ist, 17-mal verurteilt worden – unter anderem noch wegen Diebstahls und Drogenhandels.

DNA half bei Aufklärung

Die Ermittler waren durch die regelmäßige Bearbeitung sogenannter Cold Cases, also ungelöster alter Fälle, auf die Spur des Angeklagten gekommen. Nach neuen Auswertungen konnte DNA unter den Fingernägeln des Toten dem heute 70-Jährigen zugeordnet werden – ebenso Blutspuren in einer Geldbörse, die der Täter damals angezündet hatte, um Spuren zu verwischen.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 12.06.2025 berichtet.


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