Symbolbild zum Thema Geld vom Jobcenter (Foto: picture alliance / Zoonar | DesignIt)

Bürgergeld wird automatisch zum Jahreswechsel ausgezahlt

  12.12.2022 | 06:32 Uhr

Ab dem 1. Januar gibt es kein Hartz IV mehr. An seine Stelle rückt dann das Ende November vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Bürgergeld. Dieses wird laut den Jobcentern automatisch zum Jahreswechsel ausgezahlt; Leistungsberechtigte müssen somit keinen neuen Antrag stellen.

Zum 1. Januar löst das Bürgergeld Hartz IV ab. Die Bezüge steigen dann auf 502 Euro pro Monat. Die Jobcenter im Saarland weisen darauf hin, dass die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt werden. Ein neuer Antrag sei dafür nicht nötig.

„Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Die Änderungsbescheide zur Regelsatzerhöhung werden noch im Dezember erstellt. Allerdings kann der Versand bis in den Januar hineinreichen“, betont Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland.

Lob von Rehlinger und Jung

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) befürwortet die Bürgergeld-Reform – trotz der Kompromisse, die die Ampel-Koalition habe eingehen müssen. Auch Arbeitsminister Magnus Jung (SPD) sieht durch das Bürgergeld verbesserte "Möglichkeiten von Leistungsberechtigten und Jobcentern, gemeinsame Wege in Qualifizierung und Beschäftigung zu finden." Die schnelle Umsetzung sei dabei eine große Leistung der Jobcenter.

Der Sozialverband VdK begrüßt die Förderung von Weiterbildung
"Das Bürgergeld ist sozialer als Hartz IV"

Erhöhung der Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter sechs Jahren auf 318 Euro.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld.


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