Bistum Trier weist Beschwerde von AfD-Politiker Schaufert ab
Der Ausschluss des AfD-Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden Christoph Schaufert aus dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Marien bleibt bestehen. Der zuständige Trierer Bischof Stephan Ackermann hat Schauferts Beschwerde gegen die Entscheidung abgewiesen. Inzwischen hat der AfD-Politiker erneut Beschwerde eingelegt.
Mitte April hatte der Trierer Generalvikar den saarländischen AfD-Politiker Christoph Schaufert als Mitglied des Verwaltungsrates auf Bitten der katholischen Kirchengemeinde St. Marien entlassen. Grund dafür ist Schauferts Mitgliedschaft in der AfD.
Im Februar hatten die deutschen Bischöfe das Christentum und völkischen Nationalismus, wie er in der AfD vertreten wird, für unvereinbar erklärt. Dagegen hatte Schaufert Beschwerde eingelegt, da sein Ausschluss nur aufgrund seiner Gruppenzugehörigkeit zur AfD erfolgt sei, nicht wegen konkreter eigener Aussagen.
Positionen laut Ackermann "unvereinbar"
Diese Beschwerde wurde nun vom Trierer Bischof Stephan Ackermann abgewiesen. In seinem Schreiben an Schaufert, das dem SR vorliegt, erklärt Ackermann, dass Schaufert als Landtagsabgeordneter und stellvertretender Fraktionsvorsitzender kein einfaches Parteimitglied sei, sondern die Partei nach außen repräsentiere und mit ihren öffentlich propagierten Meinungen identifiziert werde.
Erst jüngst habe das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt.
Schaufert reicht erneut Beschwerde ein
Schaufert kündigte auf SR-Anfrage nach der Entscheidung des Bistums an, dagegen vorgehen zu wollen. Das hat er nun auch getan. Anfang Juni hat er eine zweite Beschwerde eingereicht.
Er wolle das für sich geklärt haben. Es könne nicht sein, dass er ausschließlich wegen seiner Gruppenzugehörigkeit zur AfD sanktioniert werde, sagte Schaufert der Deutschen Presse-Agentur.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 07.06.2024 berichtet.