Yeboah-Prozess. Justizbeamte führen den Angeklagten in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.  (Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey)

Angeklagter weist Vorwürfe im Yeboah-Prozess zurück

mit Informationen von Thomas Gerber   05.12.2022 | 15:33 Uhr

Im Prozess um den Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah hat der Beschuldigte am Montag vor dem Oberlandesgericht Koblenz die Vorwürfe zurückgewiesen. Der inzwischen 51 Jahre alte Neonazi Peter S. machte jedoch lediglich Angaben zu der mutmaßlichen Tatnacht – weitere Fragen wollte er zunächst nicht beantworten.

Nachdem im Prozess um den Brandanschlag in Saarlouis im Jahr 1991 bereits die ersten Zeugen ausgesagt haben, hat am Montag nun der Angeklagte Peter S. zu den Vorfällen Stellung genommen.

Hoyerswerda kein Thema

Peter S. räumte zwar ein, dass er in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 gemeinsam mit zwei Bekannten aus der Skinheadszene in seiner Stammkneipe, dem Bayrischen Hof, war. Aber die Behauptung aus der Anklage, dass dabei über die Übergriffe in Hoyerswerda gesprochen worden sei und der damalige Chef der Neonazis, Peter St., gesagt habe, so etwas müsse auch mal in Saarlouis passieren, wies er zurück.

Auch wenn ihm ansonsten vieles von damals nicht mehr erinnerlich sei – einen solchen Satz seines Freundes Peter St. habe es nie gegeben, daran würde er sich nämlich in jedem Fall noch erinnern.

Yeboah-Prozess: Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 05.12.2022, Länge: 01:18 Min.]
Yeboah-Prozess: Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Keine Aussage zu rechter Gesinnung

Gegen 1.30 Uhr habe man dann die Kneipe verlassen. Peter S. will dann nach Hause gegangen sein. Dort sei er auf dem Sofa eingeschlafen – am anderen Morgen gegen 9.00 Uhr habe ihn seine Mutter geweckt – im Radio habe er dann von dem Brandanschlag erfahren.

Hatte Peter S. in einer ersten Vernehmung 1991 noch erklärt, an dem Abend sei nur wenig getrunken worden, sprach er am Montag von zehn Garnituren – zehn Bier und zehn Schnaps.

Zu seiner rechten Gesinnung wollte er sich am Montag nicht äußern – die aber wurde im Anschluss auch ohne seine Aussage deutlich. Im Gericht wurden Fotos von Peter S. gezeigt – auf einem hatte er sich in SS-Uniform ablichten lassen.

Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes

Peter S. wird vorgeworfen, im September 1991 in einer Saarlouiser Asylbewerberunterkunft Feuer gelegt zu haben. Bei dem Brand war der 27 Jahre alte Samuel Yeboah ums Leben gekommen.

Die 20 anderen Bewohner der Unterkunft konnten sich retten. Zwei von ihnen zogen sich bei Sprüngen aus dem Fenster Knochenbrüche zu. Die Anklage gegen Peter S. lautet auf Mord und zwanzigfachen versuchten Mord. Bisher hatte er lediglich Angaben zu seiner Person gemacht.

"Das wird eine spannende, aber wahrscheinlich sehr lange Beweisaufnahme"
Audio [SR 3, Moderation: Simin Sadeghi, 05.12.2022, Länge: 03:58 Min.]
"Das wird eine spannende, aber wahrscheinlich sehr lange Beweisaufnahme"

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 05.12.2022 berichtet.

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